Kündigung erhalten?

Ihr Anwalt für schnelle Hilfe und Rechtsschutz

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Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!

Schnelle Hilfe nach der Kündigung

Kündigung erhalten? Sind Sie schockiert und wissen nicht, wie es weitergeht?

Jetzt zählt jede Woche – Sie haben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Erfahrung sichere ich Ihre Ansprüche und kämpfe für Ihre Rechte.

Ihre Arbeitsrecht Kanzlei in München

Meine Dienstleistungen für Arbeitnehmer

Das Wichtigste nach einer Kündigung: eine schnelle und gründliche rechtliche Prüfung. Ich analysiere Ihre Kündigung sofort und prüfe alle rechtlichen Aspekte: Ist die Kündigungsfrist korrekt? Liegt ein Kündigungsgrund vor? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Sind Sie überhaupt kündbar oder genießen Sie besonderen Kündigungsschutz?

Diese Prüfung mache ich meist noch am Tag Ihres Anrufs, denn Zeit ist bei Kündigungen entscheidend. Schon in der kostenlosen Erstberatung kann ich Ihnen eine erste Einschätzung geben, ob sich rechtliche Schritte lohnen. In den meisten Fällen finde ich Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen oder eine Abfindung zu verhandeln.

Wenn Ihre Kündigung rechtlich angreifbar ist, erhebe ich für Sie fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Dabei beachte ich streng die 3-Wochen-Frist – danach ist es meist zu spät!

Die Klageerhebung ist aber nur der erste Schritt: Ich bereite Ihre Sache gründlich vor und sammele alle Beweise, die für Sie sprechen. Viele Arbeitgeber unterschätzen die rechtlichen Hürden für eine wirksame Kündigung. Mit einer gut vorbereiteten Kündigungsschutzklage können wir oft erheblichen Druck aufbauen und den Arbeitgeber zu einem Vergleich bewegen.

Das Ziel ist meist nicht die Rückkehr in das Unternehmen, sondern eine angemessene Abfindung.

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es zwar nicht, aber in der Praxis werden sehr häufig Abfindungen gezahlt. Mit meiner Verhandlungserfahrung und Kenntnis der Münchner Abfindungsstandards erreiche ich oft deutlich höhere Abfindungen als ursprünglich angeboten.

Wichtig ist dabei die richtige Verhandlungsstrategie: Wann fordere ich wie viel? Welche Argumente sind überzeugend? Wie reagiere ich auf Gegenangebote?

Durch meine hohe Vergleichsquote weiß ich genau, wie solche Verhandlungen funktionieren. Oft kann ich bereits mit der Androhung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erreichen – das spart Zeit und Kosten.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte.

Neben der Abfindung ist ein gutes Arbeitszeugnis oft mindestens genauso wichtig für Ihre weitere Karriere. Viele Arbeitgeber nutzen die Kündigungssituation, um versteckt negative Bewertungen im Zeugnis zu verstecken.

Als erfahrener Arbeitsrechtler erkenne ich solche Formulierungen sofort und verhandle Verbesserungen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre Jobchancen erheblich beeinträchtigen – das lasse ich nicht zu. Im Rahmen der Abfindungsverhandlungen setze ich meist auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis durch. Notfalls gehe ich auch gerichtlich gegen ein unzureichendes Zeugnis vor.

Nach einer Kündigung möchten die meisten Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb arbeiten – verständlich nach einem solchen Vertrauensbruch. Ich verhandle für Sie eine Freistellung für die Kündigungsfrist, sodass Sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen, aber trotzdem Ihr Gehalt erhalten. Das gibt Ihnen Ruhe für die Jobsuche und erspart Ihnen die belastende Atmosphäre am alten Arbeitsplatz.

Eine Freistellung ist meist auch im Interesse des Arbeitgebers, da sie Konflikte vermeidet. In den Verhandlungen über die Kündigung ist die Freistellung daher oft ein wichtiger Verhandlungsgegenstand.

Eine der größten Sorgen nach einer Kündigung ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, droht eine 12-wöchige Sperrzeit. Das bedeutet: kein Arbeitslosengeld für drei Monate!

Ich achte daher bei allen Verhandlungen darauf, dass keine Sperrzeit entsteht. Das gelingt durch geschickte Vertragsgestaltung und die richtigen Formulierungen. Meist lässt sich eine Sperrzeit vermeiden, ohne dass Sie finanzielle Nachteile haben. Bei der Arbeitsagentur kenne ich die entscheidenden Kriterien und kann Sie entsprechend beraten.

In besonderen Fällen kann eine einstweilige Verfügung sinnvoll sein, um schnell eine Entscheidung zu erhalten. Das kommt vor allem bei offensichtlich unwirksamen Kündigungen oder bei drohendem unumkehrbarem Schaden in Betracht. Eine einstweilige Verfügung ist ein scharfes Schwert, aber sie muss gut begründet sein.

Ich prüfe in jedem Fall, ob dieses Instrument sinnvoll ist, und bereite entsprechende Anträge vor. Manchmal reicht schon die Androhung einer einstweiligen Verfügung, um den Arbeitgeber zu einer schnellen Einigung zu bewegen.

Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt ist oft der entscheidende Teil der Mandatsbearbeitung. Hier zeigt sich, ob Sie einen erfahrenen Anwalt haben oder nicht. Ich kenne die Verhandlungstaktiken der Arbeitgeberseite und kann entsprechend reagieren.

Wichtig ist dabei die richtige Mischung aus Härte und Kompromissbereitschaft: hart in der Sache, aber konstruktiv im Umgang. Mit meiner ruhigen, sachlichen Art erreiche ich oft mehr als mit lautem Auftreten. Die meisten Fälle löse ich bereits in den Verhandlungen – das ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, vertrete ich Sie selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht. Durch meine Erfahrung als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München kenne ich auch die gerichtliche Seite des Verfahrens. Das hilft mir bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Prozessstrategie.

Aber auch vor Gericht ist meist noch ein Vergleich möglich – sogar wahrscheinlich. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, das Kostenrisiko ist also überschaubar. Bei einer Rechtsschutzversicherung haben Sie meist gar kein Kostenrisiko.

Arbeitsrecht aus einer Hand

Mein Beratungsprozess

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Erstkontakt

Ich erkläre Ihnen in einem kurzen kostenlosen Ersttelefonat (max. 5 Minuten), ob eine Interessenverfolgung (wirtschaftlich) Sinn für Sie macht.

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Strategieentwicklung

Gemeinsame Festlegung des Vorgehens: Kündigungsschutzklage, Verhandlungen oder andere rechtliche Schritte. Klare Zieldefinition für Ihr Verfahren.

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Durchsetzung

Energische Verfolgung Ihrer Interessen durch Verhandlungen oder gerichtliche Schritte bis zur bestmöglichen Lösung – meist eine Abfindung und ein gutes Zeugnis.

Die Kanzlei

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Berufserfahrung habe ich hunderte Kündigungsfälle erfolgreich bearbeitet. Meine umfassende Erfahrung garantiert Ihnen die beste Vertretung Ihrer Interessen.

Meine Qualifikationen:
Das bedeutet für Sie:

Ihre Vorteile

Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Mit meiner ausschließlichen Spezialisierung auf Arbeitsrecht sichere ich Ihre Ansprüche optimal und erreiche beste Ergebnisse.

Was Sie erwarten können:

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Verhandlungen für einen langjährigen Betriebsratsvorsitzenden

Betriebsrat

Aufhebungsvertrag

In meiner anwaltlichen Praxis durfte ich bereits viele spannende Fälle begleiten – einer davon betraf einen Mandanten, der über Jahrzehnte hinweg als Betriebsratsvorsitzender tätig war. Er hatte zahlreiche Erfolge für die Belegschaft erzielt und war im Unternehmen eine prägende Persönlichkeit. Doch irgendwann war das Verhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerrüttet. Der Arbeitgeber wollte sich von meinem Mandanten trennen – eine schwierige Aufgabe, denn als Betriebsratsvorsitzender genoss er einen besonderen Kündigungsschutz, der sich über mehrere Jahre erstreckte und sogar über die nächste Betriebsratswahl hinausging.

Die Herausforderung
In solchen Situationen ist eine Kündigung praktisch ausgeschlossen. Genau hier setzt anwaltliche Strategie an: Die rechtlich starke Position des Mandanten musste konsequent ausgespielt werden, um eine Lösung zu finden, die ihm maximale Vorteile sichert.

Das Ergebnis
Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen konnten wir ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erreichen:

  • Bezahlte Freistellung bei vollem Gehalt für fünf Jahre
  • Möglichkeit des jederzeitigen vorzeitigen Austritts mit Auszahlung der Restgehälter als Abfindung
  • Zahlung sämtlicher tariflicher Zusatzleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus)
  • Möglichkeit eines Hinzuverdienstes während der Freistellung
  • Hervorragende Zwischen- und Endzeugnisse
  • All das wurde in einem umfassenden Aufhebungsvertrag vereinbart, unterzeichnet im Beisein aller Beteiligten.


Fazit
Dieser Fall zeigt: Mit einer klaren Strategie, tiefem arbeitsrechtlichen Fachwissen und konsequentem Verhandeln lassen sich auch in scheinbar festgefahrenen Situationen Lösungen erzielen, die weit über den üblichen Rahmen hinausgehen.

Führungskraft

Abfindung

Arbeitszeugnis

Eine meiner Mandantinnen war seit vielen Jahren als Führungskraft im Unternehmen tätig. Mit dem Wechsel zu einem neuen Vorgesetzten kam es jedoch zu zunehmenden Spannungen. Schließlich kündigte der Arbeitgeber überraschend – unter Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit drastischen Begleitmaßnahmen:

  • Der Dienstwagen wurde mit sofortiger Wirkung entzogen.
  • Das Arbeiten aus dem Homeoffice wurde ohne Vorwarnung untersagt.
  • Die Mandantin sollte bis zum Ablauf der mehrmonatigen Kündigungsfrist täglich im Büro erscheinen – obwohl ihr nicht einmal mehr ein Dienstwagen zur Verfügung stand.

Die Herausforderung
Neben der Kündigung selbst standen also auch die sofortigen Einschränkungen beim Homeoffice und beim Dienstwagen im Raum. Für die Mandantin war dies nicht nur eine erhebliche Belastung, sondern auch rechtlich äußerst fragwürdig.

Die Strategie
Gemeinsam mit der Mandantin haben wir den Sachverhalt umfassend aufgearbeitet, die Rechtslage geprüft und die taktischen Möglichkeiten erörtert. Anschließend sind wir entschlossen vorgegangen:

  • Kündigungsschutzklage gegen die ausgesprochene Kündigung
  • Einstweilige Verfügungsverfahren wegen des Entzugs des Homeoffice und des Dienstwagens, um kurzfristig gerichtlichen Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen
  • Außergerichtliches Vorgehen mit einem anwaltlichen Schreiben an den Arbeitgeber zur Verdeutlichung der Rechtslage und Risiken

Das Ergebnis
Durch diese Kombination aus konsequentem gerichtlichen Vorgehen und taktischer Verhandlung konnten wir schnell eine hervorragende Lösung erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung in Höhe von 250.000 €
  • Rückgabe und Nutzung des Dienstwagens für mehrere Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist – auf Kosten des Arbeitgebers
  • Sofortige bezahlte Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • Ausstellung der besten Zwischen- und Endzeugnisse
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall zeigt: Auch wenn Arbeitgeber überraschend und mit harten Maßnahmen reagieren, lohnt sich ein entschiedenes Vorgehen. Mit der richtigen Strategie lassen sich nicht nur Kündigungen abwehren oder in gute Vergleiche verwandeln, sondern auch Begleitthemen wie Homeoffice, Dienstwagen und Zeugnisse optimal regeln.

Kündigungsschutz

Eine Mandantin kam mit einer besonderen Situation zu mir: Sie war erst seit Kurzem im Personalbereich beschäftigt, als es zu einem massiven Zerwürfnis mit der neuen Führungskraft kam. Die Reaktion des Arbeitgebers war ungewöhnlich drastisch – die Mandantin wurde mit sofortiger Wirkung unwiderruflich freigestellt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Die Herausforderung
Eine Freistellung ohne Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis besteht fort – und zwar auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall wäre die Mandantin faktisch bis zum Renteneintritt freigestellt gewesen, also über 30 Jahre hinweg. Für den Arbeitgeber eine äußerst kostspielige Situation, für die Mandantin eine starke Rechtsposition.

Die Strategie
Meine Mandantin legte mir das Freistellungsschreiben vor, und sofort war klar: Hier gilt es, die Situation juristisch aufzuarbeiten und taktisch zu nutzen.

  • Analyse und Besprechung des Sachverhalts mit der Mandantin
  • Sofortiges Zugehen auf die Gegenseite, um die Tragweite der Freistellung aufzuzeigen
  • Reaktion des Arbeitgebers: Anfechtung der Freistellungserklärung
  • Daraufhin: Klageerhebung meinerseits, um die Ansprüche gerichtsfest durchzusetzen

Das Ergebnis
Am Ende konnten wir einen außerordentlich vorteilhaften Vergleich für die Mandantin erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung von 15 Monatsgehältern, obwohl das Arbeitsverhältnis erst etwa ein Jahr bestand
  • Ausstellung eines hervorragenden Arbeitszeugnisses
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall macht deutlich: Auch in ungewöhnlichen und zunächst undurchsichtigen Situationen kann eine konsequente juristische Strategie zu einem für Arbeitnehmer höchst erfolgreichen Ergebnis führen.

Ihr Ansprechpartner

Arbeitsrecht aus einer Hand. In meiner Kanzlei arbeite ich bewusst alleine – das garantiert Ihnen, dass Sie immer denselben kompetenten Ansprechpartner haben.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründer und alleiniger Inhaber

Arbeitsrecht aus einer Hand

Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt ggf. die Kosten für anwaltliche Beratung oder Vertretung, z. B. bei berufsrechtlichen Angelegenheiten.
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Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste zuerst: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht! Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft unerbittlich – verpassen Sie diese, ist die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechtbar.

Bewahren Sie die Kündigungsurkunde und alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf. Dokumentieren Sie das Kündigungsgespräch schriftlich: Wer war anwesend, was wurde gesagt, welche Begründung wurde genannt? Diese Details können später entscheidend sein. Unterschreiben Sie nichts – weder eine Empfangsbestätigung mit zusätzlichem Inhalt, noch einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Arbeitgeber nutzen die Schocksituation oft aus, um ungünstige Vereinbarungen zu erreichen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie haben das Recht, sich erst rechtlich beraten zu lassen. Je schneller Sie handeln, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen.

Nicht jede Kündigung ist anfechtbar, aber deutlich mehr als die meisten Arbeitnehmer denken. Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage: Sie arbeiten länger als 6 Monate im Betrieb (aber auch wenn Sie kürzer als 6 Monate bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sind, oder dieser über weniger als 10 Mitarbeiter verfügt, kann eine Klage sinnvoll sein) und der Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeiter. Dann braucht der Arbeitgeber einen wirksamen Kündigungsgrund – und hier liegt oft der Haken. Viele Kündigungen scheitern an formellen Fehlern: falsche Kündigungsfrist, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, unzureichende Begründung bei Schwerbehinderten.

Inhaltlich sind die Anforderungen hoch: Bei verhaltensbedingten Kündigungen fehlt oft die erforderliche Abmahnung, bei krankheitsbedingten die negative Gesundheitsprognose, bei betriebsbedingten eine korrekte Sozialauswahl. Selbst wenn die Kündigung wirksam sein sollte, lässt sich fast immer eine Abfindung verhandeln – Arbeitgeber scheuen das Prozessrisiko. Eine professionelle Prüfung lohnt sich daher fast immer.

Die Frist beträgt exakt 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung – nicht ab dem Kündigungsgespräch! Der Zugang erfolgt, wenn Sie die Kündigung persönlich erhalten oder sie in Ihren Briefkasten eingeworfen wird. Bei Postversand gilt sie als zugegangen, wenn mit der Leerung des Briefkastens zu rechnen ist.

Die 3-Wochen-Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Nur in extremen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich (z.B. bei schwerem Unfall).

Die Klage muss innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht eingehen – nicht beim Anwalt! Wochenenden und Feiertage verlängern die Frist nur, wenn der letzte Tag darauf fällt. Mein Tipp: Kontaktieren Sie mich sofort – ich sichere die Frist und habe dann Zeit für eine gründliche Prüfung.

Die Kosten sind überschaubarer als viele denken. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Der Streitwert beträgt meist drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.000 € Monatsgehalt wären das 9.000 € Streitwert, woraus sich Anwaltsgebühren von etwa 1.500-2.000 € ergeben. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie meist nur die Selbstbeteiligung (oft 150-300 €).

Die Gerichtskosten sind minimal – der Klagantrag kostet nur etwa 200-300 €. Ohne Rechtsschutz können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen niedrig ist.

Wichtig: Die mögliche Abfindung übersteigt die Kosten meist deutlich. Viele Fälle ende ich durch Verhandlung ohne Klage – das spart zusätzlich Kosten. Gerne erstelle ich Ihnen eine konkrete Kostenschätzung für Ihren Fall.

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG oder bei Sozialplänen. Aber: In der Praxis werden in über 80% der Kündigungsschutzverfahren Abfindungen gezahlt! Warum?

Arbeitgeber scheuen das Risiko, den Prozess zu verlieren und den Mitarbeiter weiterbeschäftigen zu müssen. Dazu kommen Annahmeverzugslohn für die Prozessdauer, Gerichts- und Anwaltskosten. Eine Abfindung ist oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung für beide Seiten. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab: Erfolgschancen der Kündigung, Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Alter, Unterhaltspflichten. Die Faustformel „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ ist nur ein Ausgangspunkt – je nach Verhandlungsgeschick und Sachlage ist deutlich mehr möglich.

Meine Erfahrung zeigt: Mit professioneller Vertretung erreichen Sie fast immer eine Abfindung.

Grundsätzlich nein – Sie haben eine Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist. Einfaches Fernbleiben wäre Arbeitsverweigerung und könnte eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Aber: Eine bezahlte Freistellung ist sehr oft verhandelbar! Arbeitgeber haben meist selbst ein Interesse daran – sie wollen keine demotivierten Mitarbeiter, keinen Zugriff mehr auf Firmendaten und keine Unruhe im Team.

In Kündigungsschutzverfahren ist die Freistellung häufig Teil des Vergleichs. Wichtig: Die Freistellung sollte schriftlich unter Fortzahlung der Bezüge und unwiderruflich erfolgen. Resturlaub wird meist angerechnet. Bei Krankheit haben Sie natürlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung – eine Krankmeldung müssen Sie wie gewohnt einreichen.

Ich verhandle regelmäßig Freistellungen für meine Mandanten – sprechen Sie mich darauf an.

Dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist – aber das ist seltener als Sie denken! Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich, nicht mit einem Urteil.

Sollte es doch zum Urteil kommen und Sie verlieren: In der ersten Instanz tragen Sie nur Ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten übernimmt der Verlierer. Das Kostenrisiko ist also kalkulierbar. Ein Berufungsverfahren birgt höhere Kostenrisiken, da dort die volle Kostenerstattung gilt.

Aber: Selbst bei einer Niederlage haben Sie oft etwas gewonnen – Zeit für die Jobsuche, weiteres Gehalt während des Verfahrens, eventuell eine Zeugniserverbesserung. Manchmal zeigen sich während des Prozesses auch neue Kündigungsgründe, die zu einem späteren Vergleich führen. Meine Erfahrung: Mit realistischer Einschätzung und guter Strategie ist das Risiko einer kompletten Niederlage gering.

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich nicht – hier haben Sie das Arbeitsverhältnis nicht freiwillig gelöst. Die 12-wöchige Sperrzeit droht hauptsächlich bei Eigenkündigung oder Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn eine betriebsbedingte Kündigung konkret angedroht wurde, die Abfindung nicht über 0,5 Monatsgehälter pro Jahr liegt und die Kündigungsfrist eingehalten wird, entfällt meist die Sperrzeit. Bei personenbedingten Kündigungen (z.B. Krankheit) oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen kann ein wichtiger Grund vorliegen.

Vorsicht bei verhaltensbedingten Kündigungen – hier prüft die Arbeitsagentur genau, ob Sie die Kündigung verschuldet haben. Eine Kündigungsschutzklage schadet nie – sie zeigt, dass Sie die Beendigung nicht wollten. Ich berate Sie gerne zur Vermeidung der Sperrzeit und formuliere Aufhebungsverträge entsprechend.

Das hängt von der Verhandlungsbereitschaft beider Seiten ab. Viele Fälle löse ich bereits außergerichtlich binnen 2-4 Wochen durch geschickte Verhandlung. Ist eine Klage nötig, findet der erste Gütetermin meist nach 4-8 Wochen statt. Dort enden etwa 80% der Verfahren mit einem Vergleich – Sie haben dann Gewissheit und können neu planen.

Nur wenige Fälle gehen in die streitige Verhandlung (weitere 4-8 Monate). Ein komplettes Verfahren bis zum Urteil dauert selten länger als 10 Monate. Während der gesamten Zeit erhalten Sie Ihr Gehalt weiter, wenn Sie arbeitsfähig und -willig sind.

Je besser die Vorbereitung und je erfahrener der Anwalt, desto schneller die Lösung. Meine hohe Vergleichsquote zeigt: Mit der richtigen Strategie erreichen wir meist eine schnelle, für Sie vorteilhafte Einigung.

Niemals sofort! Auch wenn der Arbeitgeber drängt – Sie haben das Recht auf Bedenkzeit und anwaltliche Beratung. Aufhebungsverträge sind bindend und können nicht einfach widerrufen werden. Die Risiken sind erheblich: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Anrechnung der Abfindung, Verlust des Kündigungsschutzes, schlechte Zeugnisformulierung.

Aber richtig gestaltet kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein: planbare Beendigung, oft höhere Abfindung, einvernehmliche Zeugnisnote, geregelte Freistellung. Die Details sind entscheidend – Formulierungen zu Beendigungsgrund, Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonuszahlungen.

Mit meiner Erfahrung erkenne ich Fallstricke und verhandle bessere Konditionen. Oft erreiche ich 30-50% höhere Abfindungen als zunächst angeboten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – kontaktieren Sie mich für eine Prüfung.

Blogbeiträge

Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick oft wie eine schnelle Lösung zur Beendigung des...
„Habe ich Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?“ Die kurze Antwort: In den...
Aus vielen Gründen kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum stehen. Dabei stellen sich aus...

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Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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