Anwalt für Arbeitsrecht

Kompetente Vertretung für Arbeitnehmer

Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!

Ihre Ansprüche durchsetzen

Arbeitsrechtliche Probleme? Kündigung erhalten? Ärger mit dem Arbeitgeber?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Erfahrung setze ich Ihre Rechte durch und erkämpfe das Beste für Sie – schnell, erfolgreich und ohne unnötige Prozesse.

Ihre Arbeitsrecht Kanzlei in München

Meine Dienstleistungen für Arbeitnehmer

Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie schnell handeln. Innerhalb von nur drei Wochen können Sie Kündigungsschutzklage erheben.

Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Erfolgsaussichten eine Klage hat. Dabei analysiere ich alle Aspekte: War die Kündigungsfrist eingehalten? Liegen die Voraussetzungen für eine verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung vor? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich alle rechtlichen Fallstricke und kann Ihre Chancen realistisch einschätzen. In vielen Fällen führt bereits die Klageerhebung zu Verhandlungen über eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Unterschreiben Sie nicht vorschnell! Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und ist meist zunächst einseitig zugunsten des Arbeitgebers formuliert.

Ich prüfe den Vertrag gründlich und verhandle bessere Konditionen für Sie. Dabei achte ich besonders auf eine angemessene Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis, die Freistellung und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Mit meiner Verhandlungserfahrung erreiche ich oft deutlich bessere Bedingungen als ursprünglich angeboten.

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es zwar nicht, in der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen gezahlt. Durch meine langjährige Erfahrung in der Münchner Region kenne ich die üblichen Abfindungsstandards verschiedener Branchen und kann realistische Forderungen aufstellen. Ich verhandle hartnäckig, aber immer sachlich, um für Sie die bestmögliche Abfindung herauszuholen. Dabei berücksichtige ich Faktoren wie Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und branchenübliche Standards.

 

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Deshalb sollten Sie Abmahnungen nie unwidersprochen hinnehmen. Ich prüfe, ob die Abmahnung berechtigt und formal korrekt ist. Ist dies nicht der Fall, fordere ich die Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte. Eine erfolgreiche Abwehr von unberechtigten Abmahnungen kann späteren Kündigungen den Boden entziehen. Sollte die Abmahnung teilweise berechtigt sein, entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, wie Sie sich zukünftig verhalten sollten.

Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre weitere Karriere. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes, aber wohlwollendes Zeugnis auszustellen. In der Praxis verstecken sich jedoch oft negative Bewertungen hinter scheinbar positiven Formulierungen.

Als erfahrener Arbeitsrechtler kenne ich die Zeugnissprache genau und erkenne versteckte Kritik sofort. Ich verhandle mit Ihrem Arbeitgeber über Verbesserungen oder setze einen Zeugnisberichtigungsanspruch gerichtlich durch. Ein gutes Arbeitszeugnis ist oft wichtiger als eine höhere Abfindung.

Nicht jede Versetzung ist zulässig. Ihr Arbeitgeber kann Sie nur dann versetzen, wenn dies durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist oder betriebliche Erfordernisse vorliegen. Bei unzulässigen Versetzungen unterstütze ich Sie dabei, diese abzuwehren. Auch bei Änderungskündigungen – wo Ihnen schlechtere Arbeitsbedingungen angeboten werden – prüfe ich die Rechtmäßigkeit und verhandle bessere Konditionen. Oft ist eine Änderungskündigung der Versuch des Arbeitgebers, Kosten zu sparen. Mit der richtigen Strategie können wir das verhindern.

Haben Sie Anspruch auf Provisionen, Boni oder andere variable Vergütungsbestandteile, die nicht gezahlt werden? Arbeitgeber versuchen oft, variable Vergütungen zu kürzen oder ganz zu streichen.

Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Basis Ihres Arbeitsvertrags, betrieblicher Übungen oder Zusagen. Variable Vergütungen können erhebliche Summen ausmachen – es lohnt sich fast immer, diese rechtlich zu prüfen und durchzusetzen. Mit meiner Erfahrung kann ich auch komplexe Provisionsabrechnungen verstehen und Fehler aufdecken.

Die Elternzeit bringt besonderen Kündigungsschutz mit sich, aber auch viele rechtliche Fallstricke. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten während der Elternzeit: Wann muss die Elternzeit angemeldet werden? Können Sie Teilzeit arbeiten? Was passiert mit Ihrem Urlaubsanspruch? Auch bei Problemen mit dem Arbeitgeber während oder nach der Elternzeit stehe ich Ihnen zur Seite. Der Schutz während der Elternzeit ist stark, aber man muss ihn auch richtig nutzen.

Nicht jede Befristung ist zulässig. Ich prüfe, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrags rechtmäßig ist. Häufige Fehler sind: fehlende Sachgründe bei der Sachgrundbefristung, Überschreitung der Höchstgrenzen bei sachgrundlosen Befristungen oder Kettenbefristungen ohne ausreichenden Sachgrund. Ist die Befristung unwirksam, haben Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Aber Achtung: Auch hier gibt es Fristen zu beachten! Lassen Sie mich schnell prüfen, ob Ihre Befristung zulässig war.

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich vor allen Arbeitsgerichten. Durch meine Erfahrung als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München kenne ich auch die andere Seite des Gerichtsverfahrens. Das hilft mir, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die richtige Prozessstrategie zu wählen. Meine hohe Vergleichsquote zeigt: Auch im Gerichtsverfahren finde ich meist schnelle, pragmatische Lösungen für meine Mandanten.

Abfindungsrechner

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte.

Wie funktioniert es?

Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich nur in bestimmten Ausnahmefällen – etwa im Rahmen eines Sozialplans oder bei einer Kündigung nach § 1a KSchG.

In den meisten Fällen ist eine Abfindung Verhandlungssache. Ihre Höhe hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von rechtlichen, wirtschaftlichen, persönlichen, taktischen und auch psychologischen Überlegungen.

Mit diesem Abfindungsrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihre mögliche Abfindung ausfallen könnte.

Beginn des Arbeitsverhältnisses
Voraussichtliches Ende des Arbeitsverhältnisses
Durchschnittliches Bruttomonatsgehalt der letzten 12 Monate in €
Gewählter Wert: 0.5

Ihre persönliche Einschätzung:

0,00 €
Arbeitsrecht aus einer Hand

Mein Beratungsprozess

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Erstkontakt

Ich erkläre Ihnen in einem kurzen kostenlosen Ersttelefonat (max. 5 Minuten, v.a. bei Kündigung + Aufhebungsvertrag), ob eine Interessenverfolgung (wirtschaftlich) Sinn für Sie macht.

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Lösungsentwicklung

Ausführliche Analyse Ihrer Situation und Entwicklung der optimalen Strategie für Ihren Fall. Alle Optionen werden transparent dargestellt.

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Umsetzung

Energische Verfolgung Ihrer Interessen durch Verhandlungen, außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Vertretung bis zum erfolgreichen Abschluss.

Meine Kanzlei

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Berufserfahrung biete ich Ihnen kompetente Beratung aus einer Hand. Meine umfassende Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts – als Syndikusrechtsanwalt bei Arbeitgeberverbänden und in einer führenden Arbeitnehmerkanzlei – ermöglicht es mir, jeden Fall strategisch optimal anzugehen.

Ihre Vorteile bei mir:
Meine Expertise:

Ihre Vorteile

Als Spezialist ausschließlich für Arbeitsrecht kenne ich alle Feinheiten dieses Rechtsgebiets und bin stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert. Meine hohe Vergleichsquote beweist: In den meisten Fällen finde ich schnelle, pragmatische Lösungen.

Was Sie erwarten können:

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Verhandlungen für einen langjährigen Betriebsratsvorsitzenden

Betriebsrat

Aufhebungsvertrag

Der Arbeitgeber wollte sich von meinem Mandanten trennen – eine schwierige Aufgabe, denn als Betriebsratsvorsitzender genoss er einen besonderen Kündigungsschutz, der sich über mehrere Jahre erstreckte und sogar über die nächste Betriebsratswahl hinausging.

Die Herausforderung
In solchen Situationen ist eine Kündigung praktisch ausgeschlossen. Genau hier setzt anwaltliche Strategie an: Die rechtlich starke Position des Mandanten musste konsequent ausgespielt werden, um eine Lösung zu finden, die ihm maximale Vorteile sichert.

Das Ergebnis
Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen konnten wir ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erreichen:

  • Bezahlte Freistellung bei vollem Gehalt für fünf Jahre
  • Möglichkeit des jederzeitigen vorzeitigen Austritts mit Auszahlung der Restgehälter als Abfindung
  • Zahlung sämtlicher tariflicher Zusatzleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus)
  • Möglichkeit eines Hinzuverdienstes während der Freistellung
  • Hervorragende Zwischen- und Endzeugnisse
  • All das wurde in einem umfassenden Aufhebungsvertrag vereinbart, unterzeichnet im Beisein aller Beteiligten.


Was Sie daraus mitnehmen können
Dieser Fall zeigt: Mit einer klaren Strategie, tiefem arbeitsrechtlichen Fachwissen und konsequentem Verhandeln lassen sich auch in scheinbar festgefahrenen Situationen Lösungen erzielen, die weit über den üblichen Rahmen hinausgehen.

Führungskraft

Abfindung

Arbeitszeugnis

Eine meiner Mandantinnen war seit vielen Jahren als Führungskraft im Unternehmen tätig. Mit dem Wechsel zu einem neuen Vorgesetzten kam es jedoch zu zunehmenden Spannungen. Schließlich kündigte der Arbeitgeber überraschend – unter Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit drastischen Begleitmaßnahmen:

  • Der Dienstwagen wurde mit sofortiger Wirkung entzogen.
  • Das Arbeiten aus dem Homeoffice wurde ohne Vorwarnung untersagt.
  • Die Mandantin sollte bis zum Ablauf der mehrmonatigen Kündigungsfrist täglich im Büro erscheinen – obwohl ihr nicht einmal mehr ein Dienstwagen zur Verfügung stand.

Die Herausforderung
Neben der Kündigung selbst standen also auch die sofortigen Einschränkungen beim Homeoffice und beim Dienstwagen im Raum. Für die Mandantin war dies nicht nur eine erhebliche Belastung, sondern auch rechtlich äußerst fragwürdig.

Die Strategie
Gemeinsam mit der Mandantin haben wir den Sachverhalt umfassend aufgearbeitet, die Rechtslage geprüft und die taktischen Möglichkeiten erörtert. Anschließend sind wir entschlossen vorgegangen:

  • Kündigungsschutzklage gegen die ausgesprochene Kündigung
  • Einstweilige Verfügungsverfahren wegen des Entzugs des Homeoffice und des Dienstwagens, um kurzfristig gerichtlichen Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen
  • Außergerichtliches Vorgehen mit einem anwaltlichen Schreiben an den Arbeitgeber zur Verdeutlichung der Rechtslage und Risiken

Das Ergebnis
Durch diese Kombination aus konsequentem gerichtlichen Vorgehen und taktischer Verhandlung konnten wir schnell eine hervorragende Lösung erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung in Höhe von 250.000 €
  • Rückgabe und Nutzung des Dienstwagens für mehrere Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist – auf Kosten des Arbeitgebers
  • Sofortige bezahlte Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • Ausstellung der besten Zwischen- und Endzeugnisse
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall zeigt: Auch wenn Arbeitgeber überraschend und mit harten Maßnahmen reagieren, lohnt sich ein entschiedenes Vorgehen. Mit der richtigen Strategie lassen sich nicht nur Kündigungen abwehren oder in gute Vergleiche verwandeln, sondern auch Begleitthemen wie Homeoffice, Dienstwagen und Zeugnisse optimal regeln.

Kündigungsschutz

Eine Mandantin kam mit einer besonderen Situation zu mir: Sie war erst seit Kurzem im Personalbereich beschäftigt, als es zu einem massiven Zerwürfnis mit der neuen Führungskraft kam. Die Reaktion des Arbeitgebers war ungewöhnlich drastisch – die Mandantin wurde mit sofortiger Wirkung unwiderruflich freigestellt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Die Herausforderung
Eine Freistellung ohne Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis besteht fort – und zwar auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall wäre die Mandantin faktisch bis zum Renteneintritt freigestellt gewesen, also über 30 Jahre hinweg. Für den Arbeitgeber eine äußerst kostspielige Situation, für die Mandantin eine starke Rechtsposition.

Die Strategie
Meine Mandantin legte mir das Freistellungsschreiben vor, und sofort war klar: Hier gilt es, die Situation juristisch aufzuarbeiten und taktisch zu nutzen.

  • Analyse und Besprechung des Sachverhalts mit der Mandantin
  • Sofortiges Zugehen auf die Gegenseite, um die Tragweite der Freistellung aufzuzeigen
  • Reaktion des Arbeitgebers: Anfechtung der Freistellungserklärung
  • Daraufhin: Klageerhebung meinerseits, um die Ansprüche gerichtsfest durchzusetzen

Das Ergebnis
Am Ende konnten wir einen außerordentlich vorteilhaften Vergleich für die Mandantin erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung von 15 Monatsgehältern, obwohl das Arbeitsverhältnis erst etwa ein Jahr bestand
  • Ausstellung eines hervorragenden Arbeitszeugnisses
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall macht deutlich: Auch in ungewöhnlichen und zunächst undurchsichtigen Situationen kann eine konsequente juristische Strategie zu einem für Arbeitnehmer höchst erfolgreichen Ergebnis führen.

Ihr Ansprechpartner

Arbeitsrecht aus einer Hand. In meiner Kanzlei arbeite ich bewusst alleine – das garantiert Ihnen, dass Sie immer denselben kompetenten Ansprechpartner haben.

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Arbeitsrecht aus einer Hand

Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Häufig gestellte Fragen

Nicht jede Kündigung ist automatisch anfechtbar, aber es lohnt sich fast immer, eine Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Viele Kündigungen haben rechtliche Schwachstellen, die Laien nicht erkennen.

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein: Der Kündigungsgrund ist nicht ausreichend oder liegt gar nicht vor, Formalien wurden nicht eingehalten, die Kündigungsfrist ist falsch berechnet, der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß angehört, die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ist fehlerhaft, oder Sie genießen besonderen Kündigungsschutz. Selbst wenn eine Kündigung formal korrekt erscheint, gibt es oft noch Verhandlungsspielraum für eine Abfindung, denn auch der Arbeitgeber hat meist Interesse an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung. Faktoren wie Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, Ihr Familienstand und Ihre Unterhaltspflichten spielen bei der Sozialauswahl eine Rolle.

Ich prüfe in einer Erstberatung, ob Ihre Kündigung angreifbar ist und welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hätte. Selbst wenn die Erfolgsaussichten einer Klage nicht optimal sind, kann der Druck einer Klage oft ausreichen, um eine angemessene Abfindung zu verhandeln.

Die Abfindungshöhe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und variiert von Fall zu Fall erheblich. Als grobe Orientierung gilt oft die Faustformel: ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro würde das eine Abfindung zwischen 20.000 und 40.000 Euro bedeuten. Aber diese Formel ist nur ein Anhaltspunkt – die tatsächliche Abfindung kann deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Wichtige Faktoren sind: die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (je länger, desto höher), Ihr Lebensalter (ältere Arbeitnehmer haben es schwerer, einen neuen Job zu finden), Ihre Unterhaltspflichten, die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage (je besser Ihre Chancen, desto höher die Abfindung), die Verhandlungssituation, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und regionale Unterschiede. In München werden tendenziell höhere Abfindungen gezahlt als in anderen Regionen Deutschlands.

Durch meine langjährige Erfahrung und Kenntnis der Münchner Abfindungspraxis weiß ich, was in Ihrem konkreten Fall realistisch ist, und verhandle die bestmögliche Abfindung für Sie. In Einzelfällen sind auch deutlich höhere Abfindungen möglich, insbesondere bei Führungskräften oder bei besonders guten Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Benutzen Sie den Abfindungsrechner für eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung.

Das Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz ist überschaubar und sollte Sie nicht von einer berechtigten Klage abhalten. Bei Arbeitsgerichtsprozessen in der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sie müssen also bei einer Niederlage nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers bezahlen. Die Gerichtskosten sind zudem sehr gering – sie liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind in der Regel alle Kosten abgedeckt – Sie haben dann praktisch kein finanzielles Risiko.

Aber selbst ohne Rechtsschutzversicherung sind die Kosten überschaubar: Sie zahlen nur meine Anwaltskosten und Ihren Anteil an den geringen Gerichtskosten. Diese entfallen, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Diese Kosten stehen oft in keinem Verhältnis zur möglichen Abfindung.

Wichtig ist eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten im Vorfeld – ich sage Ihnen klar, wenn ich eine Klage für aussichtslos halte. Aber oft sind die Erfolgsaussichten besser als Laien vermuten, und selbst bei unsicheren Aussichten kann eine Klage Verhandlungsdruck erzeugen und zu einer Abfindung führen.

Nein, auf keinen Fall! Sie können niemals zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrags gezwungen werden. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ohne Ihre Zustimmung kommt kein Aufhebungsvertrag zustande. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch Drohungen des Arbeitgebers wie „Wenn Sie nicht unterschreiben, kündigen wir Ihnen fristlos“. Solche Drohungen sind oft haltlos, und selbst wenn der Arbeitgeber tatsächlich kündigt, können Sie diese Kündigung dann gerichtlich überprüfen lassen.

Ein Aufhebungsvertrag hat erhebliche rechtliche Konsequenzen: Sie verzichten auf Ihre Kündigungsschutzrechte, riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und können den Vertrag später nicht mehr anfechten. Deshalb gilt die eiserne Regel: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag am selben Tag, an dem er Ihnen vorgelegt wird. Nehmen Sie sich Zeit, lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen und verhandeln Sie bessere Konditionen.

In den meisten Fällen lässt sich deutlich mehr herausholen als ursprünglich angeboten – sei es eine höhere Abfindung, ein besseres Arbeitszeugnis oder die Vermeidung der Sperrzeit. Der Arbeitgeber wird nicht sofort eine Kündigung aussprechen, nur weil Sie sich Bedenkzeit nehmen – das wäre rechtlich problematisch.

Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Diese Frist ist extrem kurz und wird von den Gerichten sehr streng gehandhabt – es gibt praktisch keine Möglichkeit, die versäumte Frist nachträglich zu verlängern.

„Zugang“ der Kündigung bedeutet: ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung in Ihren Machtbereich gelangt ist. Bei persönlicher Übergabe ist das der Übergabetag, bei Postzustellung in der Regel der Einwurftag in Ihren Briefkasten.

Wichtig: Auch wenn Sie im Urlaub sind oder krank sind, läuft die Frist. Nach Ablauf der drei Wochen gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – selbst wenn sie rechtlich völlig unhaltbar war. Dieser automatische Wirksamkeitseintritt macht die 3-Wochen-Frist so gefährlich. Deshalb meine dringende Empfehlung: Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt einer Kündigung, am besten noch am selben Tag. In der kostenlosen Ersteinschätzung per Telefon kann ich schnell einschätzen, ob sich eine Klage lohnt.

Bei dringenden Fällen erhalten Sie noch am selben Tag einen Termin. Die Klage selbst können wir dann innerhalb der Frist vorbereiten und einreichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – je früher Sie sich melden, desto besser können wir Ihren Fall vorbereiten.

Die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Umfang der Beratung und vom Gegenstandswert ab. Wichtig ist: Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei mir immer kostenlos. In diesem etwa 5-minütigen Gespräch kann ich Ihnen bereits sagen, ob ich Ihnen helfen kann, welche Erfolgsaussichten bestehen und mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen müssen. Als kleine Kanzlei ohne hohe Fixkosten kann ich Ihnen günstigere Stundensätze anbieten als große Kanzleien mit vielen Partnern, teuren Büros in Top-Lagen und großen Mitarbeiterstäben. Diese Kostenersparnis gebe ich direkt an meine Mandanten weiter.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab – dann entstehen für Sie meist gar keine Kosten. Auch hier sind meine Stundensätze oft niedriger als die Sätze großer Kanzleien.

Bei Kündigungsschutzverfahren sind die Kosten in der ersten Instanz überschaubar und stehen meist in keinem Verhältnis zur möglichen Abfindung. Eine Abfindungsverhandlung kann die Anwaltskosten oft um ein Vielfaches aufwiegen.

Wichtig ist mir: Wenn ein Mandat wirtschaftlich nicht sinnvoll für Sie ist, sage ich Ihnen das ehrlich. Durch meine schmale Kostenstruktur muss ich nicht jedes Mandat annehmen und kann daher völlig offen in Ihrem Interesse beraten.

Selbstverständlich, und das ist sogar sehr zu empfehlen! Viele große Konflikte beginnen mit kleinen Problemen, die nicht rechtzeitig angesprochen wurden. Präventive Beratung bei kleineren Problemen ist fast immer kostengünstiger als die spätere Bewältigung eskalierter Konflikte.

Ich berate Sie gerne bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, auch wenn es zunächst um vermeintlich kleine Themen geht: Sie haben eine erste Abmahnung erhalten und wissen nicht, ob Sie sich wehren sollen? Ihr Arbeitszeugnis enthält Formulierungen, die Sie für problematisch halten? Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder zu einer Klausel darin? Ihr Arbeitgeber zahlt Überstunden oder variable Vergütung nicht korrekt aus? Sie haben Fragen zur Elternzeit, Teilzeit oder zu Ihrem Urlaubsanspruch? Sie möchten präventiv wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben? Bei all diesen und vielen weiteren Themen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Oft reicht schon ein kurzes Beratungsgespräch oder ein Schreiben an den Arbeitgeber, um das Problem zu lösen. Die Kosten dafür sind überschaubar, der Nutzen oft groß. Warten Sie nicht, bis aus einem kleinen Problem ein großer Konflikt geworden ist – frühe Beratung und schnelles Handeln können viel Ärger und Kosten ersparen.

Ein Kündigungsschutzverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, den ich Sie sicher durchführe. Nach Eingang Ihrer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhalten Sie binnen 4-8 Wochen eine Ladung zum Gütetermin. Dieser erste Termin findet nur vor dem Vorsitzenden Richter statt – ohne Beisitzer. Der Richter versucht hier, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

In etwa 80% der Fälle gelingt das auch: Es wird ein Vergleich geschlossen, der meist eine Abfindung, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Zeugnisregelung umfasst.

Kommt keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin anberaumt (nach weiteren 4-8 Monaten). Dieser findet vor der vollständigen Kammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern statt. Hier wird Beweis erhoben – Zeugen werden gehört, Dokumente geprüft. Am Ende steht ein Urteil, gegen das Berufung möglich ist.

Während des gesamten Verfahrens haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Gehalt (Annahmeverzugslohn), wenn Sie arbeitsbereit sind. Meine Erfahrung als ehemaliger ehrenamtlicher Richter hilft mir, den Verfahrensausgang einzuschätzen und die optimale Strategie zu wählen.

Eine Abmahnung sollten Sie niemals unwidersprochen hinnehmen – sie ist oft die Vorstufe zur Kündigung und kann noch Jahre später gegen Sie verwendet werden. Zunächst prüfe ich die formellen Anforderungen: Ist das gerügte Verhalten konkret beschrieben? Wird es als Vertragsverstoß bezeichnet? Wird für die Zukunft mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht? Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abmahnung unwirksam.

Inhaltlich prüfe ich, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft und ob er eine Abmahnung rechtfertigt. Bagatellverstöße oder erstmalige leichte Versehen rechtfertigen keine Abmahnung. Ist die Abmahnung unberechtigt, fordere ich schriftlich ihre Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte. Der Arbeitgeber muss dann binnen angemessener Frist reagieren. Tut er das nicht, können Sie auf Entfernung klagen – mit guten Erfolgsaussichten.

Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Sicht der Dinge in einer Gegendarstellung für die Personalakte. Das schwächt die Wirkung der Abmahnung. Eine erfolgreich abgewehrte Abmahnung kann spätere Kündigungsversuche verhindern – der Arbeitgeber verliert sein wichtigstes Druckmittel.

Arbeitszeugnisse folgen einem komplexen Codesystem, das für Laien kaum durchschaubar ist. Die Notenskala reicht von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (Note 1) über „stets zur vollen Zufriedenheit“ (Note 2) bis zu „zur Zufriedenheit“ (Note 4). Fehlt das „stets“, ist es bereits kritisch. Versteckte Kritik findet sich in scheinbar harmlosen Formulierungen: „war stets bemüht“ bedeutet erfolglos, „im Rahmen seiner Fähigkeiten“ heißt unfähig, „hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt“ signalisiert Dienst nach Vorschrift.

Auch was fehlt, ist wichtig: Keine Erwähnung von Teamfähigkeit, Führungskompetenz oder Eigeninitiative? Das sind negative Signale. Die Reihenfolge der Aufgaben kann Prioritäten falsch darstellen. Ein fehlendes Bedauern beim Ausscheiden oder fehlende Zukunftswünsche sind weitere Warnzeichen.

Selbst die Ausstellungsdauer ist relevant – ein erst nach Monaten ausgestelltes Zeugnis erweckt Misstrauen. Ich erkenne diese Codes sofort und setze Ihr Recht auf ein wohlwollendes, der Wahrheit entsprechendes Zeugnis durch – notfalls gerichtlich. Bei Führungskräften achte ich besonders auf angemessene Formulierungen zu Führungsstil und Erfolgen.

Ja, ich übernehme auch Mandate außerhalb Münchens und des Münchner Raums, insbesondere wenn eine persönliche Beratung vor Ort nicht zwingend erforderlich ist. Mein Haupteinzugsgebiet ist zwar München und Umgebung – hier kenne ich die regionalen Besonderheiten wie die örtlichen Arbeitsgerichte, die üblichen Abfindungshöhen und die Anwaltsszene besonders gut. Aber viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten lassen sich heute problemlos deutschlandweit bearbeiten.

Dank moderner Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail und TEAMS-Videokonferenzen kann ich Sie auch beraten, wenn Sie weiter entfernt wohnen. Unterlagen können Sie mir elektronisch zukommen lassen, Besprechungen führen wir per Video durch, und bei Gerichtsterminen außerhalb Münchens reise ich selbstverständlich an und vertrete Sie vor Ort.

Für bundesweit tätige Arbeitgeber oder bei besonderen Fällen, die spezielle Expertise erfordern, ist die räumliche Distanz ohnehin zweitrangig. Wichtig ist, dass die Qualität meiner Beratung nicht unter der Entfernung leidet. Wenn ich der Meinung bin, dass ein persönliches Treffen für Ihren Fall wichtig ist, werde ich das offen ansprechen. In den meisten Fällen ist aber eine ebenso effektive Beratung auch über Distanz möglich.

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Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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