Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
(170+ Bewertungen)
(150+ Bewertungen)
(30+ Bewertungen)
Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!
Sind Sie als Betriebsrat unsicher bei der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte? Haben Sie Konflikte mit der Geschäftsleitung oder Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit umfassender Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht unterstütze ich Sie dabei, eine starke und rechtssichere Interessenvertretung zu werden.
Als Betriebsrat haben Sie in vielen Bereichen echte Mitbestimmungsrechte – von der Arbeitszeit über Überstunden bis hin zu Einstellungen und Versetzungen. Doch oft ist unklar, wann und wie diese Rechte durchgesetzt werden können.
Ich kenne alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats genau und helfe Ihnen dabei, diese effektiv wahrzunehmen. Dabei geht es nicht darum, grundsätzlich zu blockieren, sondern Ihre Rechte dort einzusetzen, wo sie den Arbeitnehmern wirklich nützen. Mit der richtigen Strategie können Sie auch bei schwierigen Arbeitgebern Ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen und echte Verbesserungen für die Belegschaft erreichen. Ich zeige Ihnen, wann Sie zustimmen müssen, wann Sie widersprechen können und wann ein Einigungsstellenverfahren der richtige Weg ist.
Neben den Mitbestimmungsrechten haben Sie als Betriebsrat auch wichtige Mitwirkungsrechte, insbesondere bei Kündigungen und Betriebsänderungen. Diese Rechte richtig zu nutzen, kann entscheidend für den Schutz der Arbeitnehmer sein.
Ich berate Sie dabei, wie Sie Ihre Mitwirkungsrechte optimal ausüben: Welche Informationen können Sie vom Arbeitgeber verlangen? Wie führen Sie eine ordnungsgemäße Anhörung durch? Wann sollten Sie einer Kündigung widersprechen? Mit meiner Unterstützung können Sie Ihre Mitwirkungsrechte so einsetzen, dass sie den größtmöglichen Schutz für die betroffenen Arbeitnehmer bieten.
Betriebsvereinbarungen sind ein mächtiges Instrument, um die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb zu gestalten. Doch die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist oft komplex und erfordert rechtliches Know-how.
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung, Verhandlung und Formulierung von Betriebsvereinbarungen zu allen Themen: Arbeitszeit, Vergütung, Datenschutz, Sozialleistungen oder betriebliche Altersvorsorge. Dabei achte ich darauf, dass die Vereinbarungen rechtssicher formuliert und durchsetzbar sind. Eine gut verhandelte Betriebsvereinbarung kann die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter nachhaltig verbessern.
Wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können, ist oft ein Einigungsstellenverfahren der nächste Schritt. Dieses Verfahren ist formal und erfordert gute Vorbereitung. Ich begleite Sie durch das gesamte Einigungsstellenverfahren: von der Antragstellung über die Vorbereitung der Verhandlung bis hin zum Spruch der Einigungsstelle.
Mit der richtigen Vorbereitung und Argumentation können auch in der Einigungsstelle gute Ergebnisse für die Arbeitnehmer erreicht werden. Meine Erfahrung hilft Ihnen dabei, Ihre Position überzeugend zu vertreten.
Die Gründung eines Betriebsrats und die Durchführung von Betriebsratswahlen sind rechtlich komplex und fehleranfällig. Ich begleite Sie bei der Betriebsratsgründung von der ersten Versammlung bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Dabei achte ich auf die Einhaltung aller Verfahrensvorschriften, damit die Wahl nicht anfechtbar ist. Auch bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen stehe ich Ihnen zur Seite – von der Erstellung der Wählerliste über die Aufstellung der Kandidaten bis hin zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl.
Kontinuierliche Fortbildung ist für die erfolgreiche Betriebsratsarbeit unerlässlich. Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen zu allen Aspekten des Betriebsverfassungsrechts. Ob Grundlagenschulung für neue Betriebsratsmitglieder oder Vertiefungsschulungen zu speziellen Themen wie Wirtschaftsausschuss oder Datenschutz – ich gestalte die Schulung nach Ihren spezifischen Bedürfnissen. Der Vorteil von Inhouse-Schulungen: Sie können konkrete Fragen zu Ihrer betrieblichen Situation stellen und erhalten praxisnahe Antworten.
Die Betriebsratsarbeit bringt täglich neue rechtliche Fragen mit sich. Mit einer laufenden Beratungsvereinbarung haben Sie mich als kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Ob schnelle Einschätzung per Telefon oder ausführliche Beratung zu komplexen Sachverhalten – ich stehe Ihnen zur Verfügung, wenn Sie mich brauchen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, rechtlich korrekt zu handeln und Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung sind leider nicht selten. Wichtig ist, diese Konflikte konstruktiv zu lösen und dabei die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Mit meiner Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts kann ich oft vermitteln und Lösungen finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Dabei geht es nicht um Harmonie um jeden Preis, sondern um eine sachliche Zusammenarbeit, die den Betriebsfrieden wahrt und die Interessen der Belegschaft schützt.
Als Betriebsratsmitglied genießen Sie besonderen Kündigungsschutz, aber trotzdem kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Ich berate und vertrete Betriebsratsmitglieder bei allen arbeitsrechtlichen Problemen: von der Abwehr unberechtigter Abmahnungen bis hin zur Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Der besondere Schutz von Betriebsratsmitgliedern erfordert spezielle Kenntnisse – als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich alle Besonderheiten des BR-Mitgliederschutzes.
Stärken Sie Ihr Gremium durch maßgeschneiderte Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich praxisnahe Fortbildungen, die genau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Rufen Sie mich kostenfrei an und informieren Sie sich, über mein Schulungsangebot. Zum FAQ >
Ob Tagesschulung, mehrtägiges Seminar oder regelmäßige Kurzschulungen – ich passe Format und Inhalt an Ihre Bedürfnisse an. Profitieren Sie von praxisnahem Wissen, das Sie sofort in Ihrer täglichen BR-Arbeit anwenden können.
Wichtig für Betriebsräte:
Die Kosten für erforderliche Rechtsberatung und Schulungen trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Dies umfasst:
bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich
bei notwendigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
Als Betriebsrat haben Sie Anspruch auf die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Beratung – nutzen Sie dieses Recht für eine starke Interessenvertretung!
Rufen Sie mich kostenfrei an und wir klären, ob eine Zusammenarbeit für Sie Sinn macht. Ich zeige Ihnen Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten auf.
Gemeinsame Entwicklung einer Strategie für Ihre Betriebsratsarbeit unter Berücksichtigung der spezifischen Situation in Ihrem Betrieb und Ihrer Ziele.
Begleitung bei der praktischen Umsetzung durch Schulungen, Verhandlungsunterstützung oder direkte Beratung in schwierigen Situationen bis zum Erfolg.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Berufserfahrung bin ich auf Betriebsratsmandate und Betriebsverfassungsrecht spezialisiert. Meine vielseitige Erfahrung ermöglicht praxisnahe und rechtssichere Lösungen für Betriebsräte.
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht stärke ich Ihre Position als Betriebsrat durch fundierte Beratung und strategische Unterstützung. Meine Erfahrung auf beiden Seiten führt zu besseren Verhandlungsergebnissen.
Betriebsratswahl
Ein Wahlvorstand in einem Unternehmen der Luftfahrtindustrie wandte sich an mich mit der Aufgabe, die bevorstehende Betriebsratswahl rechtssicher und effizient durchzuführen. Die Situation war komplex: Das Unternehmen war stark reguliert, die Belegschaft groß und heterogen, und es bestanden Unsicherheiten über die formale Durchführung der Wahl. Ziel war es, einen rechtlich einwandfreien Ablauf zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Vorgehensweise
Über mehrere Monate habe ich den Wahlvorstand intensiv begleitet und unterstützt:
Dabei stand stets im Vordergrund, dass die Wahl transparent, nachvollziehbar und konfliktfrei abläuft.
Das Ergebnis
Die Wahl wurde erfolgreich durchgeführt:
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine professionelle Begleitung von Wahlvorständen ist – insbesondere in komplexen Branchen wie der Luftfahrtindustrie. Mit strategischer Beratung, juristischer Expertise und organisatorischer Unterstützung lassen sich Betriebsratswahlen effizient, rechtssicher und konfliktfrei durchführen.
Sozialplan
Ausgangssituation
Am Standort München eines Pharmaunternehmens stand ein umfassender Stellenabbau bevor. Der Arbeitgeber plante eine weitreichende Restrukturierung, die für die Belegschaft erhebliche Auswirkungen gehabt hätte. Der Betriebsrat wandte sich an mich, um eine faire und rechtlich einwandfreie Lösung für die betroffenen Mitarbeitenden zu erreichen.
Vorgehensweise
In enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat habe ich die Verhandlungen strategisch vorbereitet und begleitet:
Das Ergebnis
Die Verhandlungen führten zu einem hervorragenden Abschluss für die Mitarbeitenden:
Fazit
Dieser Fall zeigt, dass auch bei umfangreichen Restrukturierungen ein schnelles, kooperatives und strategisch geplantes Vorgehen zu fairen Lösungen führen kann. Mit der richtigen Vorbereitung und Verhandlungsführung lassen sich sowohl die Interessen der Mitarbeitenden wahren als auch die wirtschaftlichen Zwänge des Unternehmens berücksichtigen – und dabei sogar Geld sparen.
Homeoffice
Betriebsvereinbarung
Ausgangssituation
Ein Unternehmen wollte das Thema mobiles Arbeiten rechtlich klar regeln, um sowohl die Interessen der Belegschaft als auch die organisatorischen Anforderungen der Geschäftsführung abzudecken. Der Betriebsrat wandte sich an mich, um eine rechtssichere, praktikable und faire Betriebsvereinbarung zu gestalten.
Vorgehensweise
In enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat habe ich die Verhandlungen strategisch begleitet:
Das Ergebnis
Die Verhandlungen führten zu einer erfolgreichen Betriebsvereinbarung:
Fazit
Dieser Fall zeigt: Mit professioneller Vorbereitung, klarer Strategie und fundierter rechtlicher Begleitung lassen sich Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten effizient und erfolgreich verhandeln. So entsteht ein Modell, das für alle Beteiligten tragfähig und langfristig umsetzbar ist.
Arbeitsrecht aus einer Hand. In meiner Kanzlei arbeite ich bewusst alleine – das garantiert Ihnen, dass Sie immer denselben kompetenten Ansprechpartner haben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründer und alleiniger Inhaber
Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Per Telefon erhalten Sie auf Wunsch eine kostenfreie Ersteinschätzung (v.a. bei Kündigung / Aufhebungsvertrag)
Der Betriebsrat hat verschiedene Arten von Rechten, die sich je nach Thema unterscheiden. Die stärksten sind die echten Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Überwachungseinrichtungen oder Vergütungsgrundsätzen. Hier kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht handeln. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Einigungsstelle verbindlich.
Bei personellen Angelegenheiten wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte – er muss angehört werden und kann widersprechen, kann den Arbeitgeber aber nicht zwingend hindern.
Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten und Betriebsänderungen bestehen Informations- und Beratungsrechte. Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten kann zur Unwirksamkeit von Arbeitgebermaßnahmen führen. Ich berate Sie umfassend, welche Rechte in Ihrer konkreten Situation greifen und wie Sie diese effektiv durchsetzen können.
Eine Betriebsratswahl folgt einem streng geregelten Verfahren. Zunächst wird ein Wahlvorstand bestellt, der die Wahl vorbereitet und durchführt. Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste aller wahlberechtigten Arbeitnehmer, erlässt ein Wahlausschreiben (mindestens sechs Wochen vor der Wahl bei regulärem Verfahren), nimmt Wahlvorschläge entgegen, führt die Wahlhandlung durch und stellt das Ergebnis fest. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, wählbar sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer.
Fehler im Wahlverfahren können die Wahl anfechtbar machen – von der fehlerhaften Wählerliste bis zur nicht ordnungsgemäßen Bekanntmachung. Ich begleite Sie durch den gesamten Wahlprozess und sorge dafür, dass alle Verfahrensvorschriften eingehalten werden, damit die Wahl rechtssicher ist.
Wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte missachtet, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich auffordern, seinen Pflichten nachzukommen, und eine Frist setzen. Dokumentieren Sie alle Verstöße genau. Bleibt der Arbeitgeber untätig, können Sie ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Das Gericht stellt dann verbindlich fest, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht und wie es auszuüben ist.
Das Beschlussverfahren ist für den Betriebsrat kostenfrei und meist schneller als normale Klageverfahren. Bei Nichtbefolgung eines gerichtlichen Beschlusses kann die Verhängung eines Zwangsgelds beantragt werden. Der Arbeitgeber muss dann für jeden Tag der Nichtbefolgung eine Geldbuße zahlen. Ich unterstütze Sie bei der Wahl der richtigen Strategie und begleite Sie durch das Beschlussverfahren.
Die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung erfordert gute Vorbereitung. Analysieren Sie zunächst die Interessenlage der Belegschaft und definieren Sie klare Verhandlungsziele. Sammeln Sie Informationen und Argumente, warum bestimmte Regelungen wichtig sind. In den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ist eine Mischung aus Härte in der Sache und konstruktivem Umgang wichtig.
Betriebsvereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden und sollten alle wichtigen Punkte klar regeln: Geltungsbereich, konkrete Regelungen, Inkrafttreten und Kündigungsfristen. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung praktikabel und durchsetzbar ist. Bei Uneinigkeit kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung, Verhandlung und rechtssicheren Formulierung von Betriebsvereinbarungen und achte darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Ein Einigungsstellenverfahren kommt in Betracht, wenn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert sind und Sie echte Mitbestimmungsrechte haben – etwa bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit oder Vergütungsgrundsätzen. Bei reinen Mitwirkungsrechten ist keine Einigungsstelle möglich. Das Verfahren ist formal: Es muss ein Antrag gestellt, eine Einigungsstelle gebildet (mit gleichviel Beisitzern von beiden Seiten plus einem neutralen Vorsitzenden) und eine Verhandlung durchgeführt werden.
Die Einigungsstelle kann verbindlich entscheiden. Das Verfahren kostet Geld – vor allem das Honorar des Vorsitzenden – und dauert mehrere Monate. Deshalb sollten die Erfolgsaussichten vorher geprüft werden. Oft führt bereits die Androhung eines Einigungsstellenverfahrens zu einer Einigung. Ich helfe Ihnen bei der Einschätzung, ob ein Einigungsstellenverfahren in Ihrer Situation sinnvoll ist, und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
Betriebsräte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit erforderlich sind. Grundlagenschulungen für neue Betriebsratsmitglieder sind fast immer erforderlich und umfassen die Basics des Betriebsverfassungsrechts, Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats.
Aufbauschulungen zu speziellen Themen wie Wirtschaftsausschuss, Datenschutz, Arbeitsschutz oder Sozialplanverhandlungen sind sinnvoll, wenn Sie in diesen Bereichen tätig werden.
Aktualisierungsschulungen bei Gesetzesänderungen oder neuer Rechtsprechung helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Der Arbeitgeber muss die Kosten tragen und Sie für die Schulungsdauer freistellen. Ich biete maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, die speziell auf Ihre betriebliche Situation zugeschnitten sind. Der Vorteil: Sie können konkrete Fragen zu Ihrem Betrieb stellen und alle Betriebsratsmitglieder erhalten die gleichen Informationen.
Ja, Betriebsvereinbarungen können grundsätzlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres, wenn keine andere Frist vereinbart wurde.
Wichtig: Nach der Kündigung gilt die Betriebsvereinbarung oft noch weiter (sogenannte Nachwirkung), bis eine neue Regelung getroffen wird. Das gilt insbesondere bei mitbestimmungspflichtigen Themen, bei denen der Arbeitgeber nicht einseitig handeln darf. Eine Kündigung ist strategisch sinnvoll, wenn Sie mit der bestehenden Regelung unzufrieden sind und eine bessere Vereinbarung erreichen wollen.
Nach der Kündigung können neue Verhandlungen geführt werden, bei Uneinigkeit kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Beachten Sie aber: Die neue Regelung könnte auch schlechter ausfallen. Ich berate Sie zur Frage, ob eine Kündigung in Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Folgen sie hat.
Betriebsvereinbarungen sind verbindlich und gelten unmittelbar für alle Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt, kann das zu Abmahnungen oder im Wiederholungsfall sogar zu Kündigungen führen – ähnlich wie bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
Wenn der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt, kann der Betriebsrat auf Unterlassung klagen und die Einhaltung durchsetzen. Betroffene Arbeitnehmer können ihre Rechte aus der Betriebsvereinbarung einklagen. Bei systematischen Verstößen des Arbeitgebers sollte der Betriebsrat zunächst das Gespräch suchen, dann schriftlich abmahnen und bei Fortdauer rechtliche Schritte einleiten.
Auch Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn durch den Verstoß Schäden entstanden sind. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und berate Sie zur richtigen Vorgehensweise bei Verstößen.
Als Betriebsratsmitglied genießen Sie besonderen rechtlichen Schutz. Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz: Ordentliche Kündigungen sind während der Amtszeit und bis ein Jahr danach unzulässig. Außerordentliche Kündigungen sind nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Sie haben Anspruch auf Freistellung von Ihrer Arbeit für die Betriebsratstätigkeit, ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Für Schulungen haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung. Sie unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht bezüglich vertraulicher Informationen und Betriebsgeheimnisse. Für die Betriebsratstätigkeit entstehende Kosten trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen wegen Ihrer Betriebsratstätigkeit nicht benachteiligt werden. Bei Problemen – etwa ungerechtfertigten Abmahnungen oder Versetzungen – unterstütze ich Sie bei der Abwehr und der Durchsetzung Ihrer Rechte als Betriebsratsmitglied.
Konflikte in der Belegschaft sind eine Herausforderung für den Betriebsrat. Ihre Rolle ist es, zwischen verschiedenen Interessengruppen zu vermitteln und für alle Arbeitnehmer da zu sein. Wichtig ist, neutral zu bleiben und nicht einzelne Gruppen zu bevorzugen. Hören Sie alle Seiten an, versuchen Sie die Hintergründe zu verstehen und suchen Sie nach Lösungen, die für alle akzeptabel sind.
Bei Mobbing-Vorwürfen müssen Sie besonders sorgfältig vorgehen: Dokumentieren Sie alle Vorfälle, hören Sie Betroffene und Beschuldigte an und fordern Sie den Arbeitgeber auf, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten können Sie vermitteln und auf konstruktive Lösungen hinwirken. Manchmal ist auch externe Hilfe sinnvoll – etwa durch Mediation oder Supervision. Bei grundlegenden Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen müssen Sie transparent kommunizieren und demokratische Entscheidungen herbeiführen. Ich berate Sie bei schwierigen Konfliktsituationen und unterstütze Sie bei der Lösungsfindung.
Hallo,
bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.
Viele Grüße
Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrechtonline24
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de