Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
(170+ Bewertungen)
(150+ Bewertungen)
(30+ Bewertungen)
Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!
Stehen Sie als Führungskraft vor einer Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung? Werden Ihre Bonuszahlungen gekürzt oder Ihre Position infrage gestellt?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich spezialisiert auf die Beratung von Führungskräften, AT-Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Ich kenne Ihre besonderen Rechte und die sensible Situation, in der Sie sich befinden.
Die Frage, ob Sie leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzgesetzes sind, hat erhebliche rechtliche Auswirkungen auf Ihre Stellung im Unternehmen. Leitende Angestellte haben eine besondere Position zwischen normalen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese Einordnung beeinflusst Ihre Kündigungsschutzrechte, Ihre Vertretung durch den Betriebsrat und viele andere arbeitsrechtliche Fragen.
Als außertariflicher Mitarbeiter haben Sie oft andere Rechte und Pflichten als tariflich beschäftigte Kollegen. Ihre Arbeitsverträge sind meist individuell gestaltet und enthalten besondere Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Kündigung.
Ich berate Sie umfassend zu allen Besonderheiten Ihrer Position: Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Haben Sie Anspruch auf Überstundenvergütung? Wie sind variable Vergütungsbestandteile geregelt?
Bei Problemen mit dem Arbeitgeber kenne ich die besonderen rechtlichen Aspekte Ihrer Position und kann Sie optimal vertreten. Viele AT-Mitarbeiter wissen gar nicht, welche Rechte sie haben – lassen Sie uns das gemeinsam klären.
Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes haben eine besondere rechtliche Stellung. Sie sind weder im Betriebsrat vertretungsberechtigt noch haben sie alle Schutzrechte normaler Arbeitnehmer. Dafür haben sie oft bessere Kündigungsfristen und andere Vergütungsstrukturen.
Ich berate leitende Angestellte bei allen arbeitsrechtlichen Fragen: von der Vertragsgestaltung über Konflikte mit Gesellschaftern bis hin zu Kündigungen und Abfindungsverhandlungen. Dabei berücksichtige ich immer die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Position und entwickle Strategien, die zu Ihrer Situation passen.
Geschäftsführer haben eine rechtlich komplexe Stellung zwischen Arbeitsverhältnis und Organstellung. Je nach Gesellschaftsform und konkreter Ausgestaltung können verschiedene rechtliche Regelungen greifen.
Ich berate Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung, bei Konflikten mit Gesellschaftern, bei der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit und bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Besonders wichtig sind hier oft Fragen der D&O-Versicherung, der Haftungsfreistellung und der ordnungsgemäßen Beendigung des Geschäftsführerverhältnisses. Mit meiner Erfahrung kann ich Sie vor kostspieligen Fehlern bewahren und Ihre Interessen optimal vertreten.
Kündigungen von Führungskräften sind oft besonders komplex. Längere Kündigungsfristen, höhere Abfindungserwartungen und komplizierte Vertragsklauseln erfordern besonderes Know-how.
Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Ansprüche Sie haben. Dabei berücksichtige ich alle Besonderheiten Ihrer Position: besondere Kündigungsfristen, Sonderkündigungsschutz, komplexe Vergütungsstrukturen und eventuelle Change-of-Control-Klauseln.
Mit meiner Verhandlungserfahrung erreiche ich oft bessere Abfindungen und Konditionen als bei normalen Arbeitnehmern üblich.
Führungskräfte haben oft komplexe Vergütungsstrukturen mit verschiedenen variablen Bestandteilen: Leistungsboni, Zielboni, Umsatzprovisionen, Aktienoptionen oder andere Erfolgsbeteiligungen. Diese Systeme sind rechtlich anspruchsvoll und bieten viele Fallstricke.
Ich prüfe für Sie, ob Ihre Vergütungsvereinbarungen rechtswirksam sind, und helfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Oft versuchen Arbeitgeber, variable Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kürzen oder ganz zu streichen. Mit meiner Erfahrung kann ich auch komplexe Bonussysteme verstehen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Aufhebungsverträge für Führungskräfte sind meist deutlich komplexer als für normale Arbeitnehmer. Höhere Abfindungen, längere Übergangszeiten, komplexe Vergütungsregelungen und besondere Klauseln erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Ich prüfe Aufhebungsverträge gründlich und verhandle bessere Konditionen für Sie. Dabei achte ich auf alle wichtigen Aspekte: angemessene Abfindungshöhe, Freistellung, Arbeitszeugnis, Behandlung variabler Vergütung, Versorgungsansprüche und Wettbewerbsverbote. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann Ihnen deutlich bessere Konditionen verschaffen als eine normale Kündigung.
Führungskräfte unterliegen oft nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, die ihre beruflichen Möglichkeiten nach dem Ausscheiden einschränken. Diese Verbote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und müssen angemessen entschädigt werden.
Ich prüfe für Sie, ob Ihr Wettbewerbsverbot rechtswirksam ist und welche Möglichkeiten Sie haben. Oft sind Wettbewerbsverbote zu weit gefasst oder nicht ausreichend entschädigt. In solchen Fällen kann das Verbot unwirksam sein oder Sie haben Anspruch auf höhere Karenzentschädigung.
Führungskräfte können oft deutlich höhere Abfindungen durchsetzen als normale Arbeitnehmer. Die üblichen Faustregeln greifen hier nicht – es kommt auf individuelle Verhandlung an.
Ich verhandle für Sie mit dem Arbeitgeber und erreiche oft Abfindungen, die deutlich über den normalen Standards liegen. Dabei berücksichtige ich Ihre besondere Position, Ihr Gehaltsniveau, Ihre Betriebszugehörigkeit und die Umstände der Beendigung. Mit meiner Kenntnis der üblichen Abfindungsstandards für Führungskräfte in der Münchner Region kann ich realistische, aber ambitionierte Forderungen stellen.
Viele Führungskräfte haben in ihren Verträgen sogenannte Change of Control-Klauseln, die bei Eigentümerwechseln des Unternehmens besondere Rechte gewähren. Diese Klauseln sind rechtlich komplex und werden oft übersehen.
Ich prüfe für Sie, ob Sie solche Rechte haben und wie Sie diese durchsetzen können. Bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder anderen Eigentümerwechseln können diese Klauseln erhebliche finanzielle Vorteile bringen – aber nur, wenn sie rechtzeitig und richtig geltend gemacht werden.
Arbeitszeugnisse für Führungskräfte sind besonders wichtig und oft besonders anspruchsvoll. Sie müssen die komplexen Aufgaben und Verantwortlichkeiten angemessen würdigen und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Ich kenne die besonderen Anforderungen an Führungskräfte-Zeugnisse und kann Ihnen zu einem Zeugnis verhelfen, das Ihre Leistungen angemessen darstellt und Ihre Karrierechancen nicht beeinträchtigt. Bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis verhandle ich Verbesserungen oder setze Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Ich erkläre Ihnen in einem kurzen kostenlosen Ersttelefonat (max. 5 Minuten, v.a. bei Kündigung + Aufhebungsvertrag), ob eine Interessenverfolgung (wirtschaftlich) Sinn für Sie macht.
Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Position und Ihrer beruflichen Ziele.
Diskrete und professionelle Umsetzung durch Verhandlungen oder gerichtliche Durchsetzung mit dem Ziel der bestmöglichen Lösung für Sie.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Berufserfahrung bin ich spezialisiert auf die Beratung von Führungskräften, AT-Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern.
Als Spezialist für Führungskräfte, AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer kenne ich Ihre besonderen Rechte und die Sensibilität Ihrer Position. Meine hohe Vergleichsquote und strategische Herangehensweise sichern Ihnen optimale Ergebnisse.
Kündigungsschutz
Eine Mandantin kam mit einer besonderen Situation zu mir: Sie war erst seit Kurzem im Personalbereich beschäftigt, als es zu einem massiven Zerwürfnis mit der neuen Führungskraft kam. Die Reaktion des Arbeitgebers war ungewöhnlich drastisch – die Mandantin wurde mit sofortiger Wirkung unwiderruflich freigestellt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Die Herausforderung
Eine Freistellung ohne Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis besteht fort – und zwar auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall wäre die Mandantin faktisch bis zum Renteneintritt freigestellt gewesen, also über 30 Jahre hinweg. Für den Arbeitgeber eine äußerst kostspielige Situation, für die Mandantin eine starke Rechtsposition.
Die Strategie
Meine Mandantin legte mir das Freistellungsschreiben vor, und sofort war klar: Hier gilt es, die Situation juristisch aufzuarbeiten und taktisch zu nutzen.
Das Ergebnis
Am Ende konnten wir einen außerordentlich vorteilhaften Vergleich für die Mandantin erzielen:
Fazit
Dieser Fall macht deutlich: Auch in ungewöhnlichen und zunächst undurchsichtigen Situationen kann eine konsequente juristische Strategie zu einem für Arbeitnehmer höchst erfolgreichen Ergebnis führen.
Kündigung
Abfindung
Eine meiner Mandantinnen war seit vielen Jahren als Führungskraft im Unternehmen tätig. Mit dem Wechsel zu einem neuen Vorgesetzten kam es jedoch zu zunehmenden Spannungen. Schließlich kündigte der Arbeitgeber überraschend – unter Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit drastischen Begleitmaßnahmen:
Die Herausforderung
Neben der Kündigung selbst standen also auch die sofortigen Einschränkungen beim Homeoffice und beim Dienstwagen im Raum. Für die Mandantin war dies nicht nur eine erhebliche Belastung, sondern auch rechtlich äußerst fragwürdig.
Die Strategie
Gemeinsam mit der Mandantin haben wir den Sachverhalt umfassend aufgearbeitet, die Rechtslage geprüft und die taktischen Möglichkeiten erörtert. Anschließend sind wir entschlossen vorgegangen:
Das Ergebnis
Durch diese Kombination aus konsequentem gerichtlichen Vorgehen und taktischer Verhandlung konnten wir schnell eine hervorragende Lösung erzielen:
Fazit
Dieser Fall zeigt: Auch wenn Arbeitgeber überraschend und mit harten Maßnahmen reagieren, lohnt sich ein entschiedenes Vorgehen. Mit der richtigen Strategie lassen sich nicht nur Kündigungen abwehren oder in gute Vergleiche verwandeln, sondern auch Begleitthemen wie Homeoffice, Dienstwagen und Zeugnisse optimal regeln.
Arbeitsrecht aus einer Hand. In meiner Kanzlei arbeite ich bewusst alleine – das garantiert Ihnen, dass Sie immer denselben kompetenten Ansprechpartner haben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründer und alleiniger Inhaber
Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Per Telefon erhalten Sie auf Wunsch eine kostenfreie Ersteinschätzung (v.a. bei Kündigung / Aufhebungsvertrag)
Führungskräfte haben oft andere rechtliche Rahmenbedingungen als normale Arbeitnehmer. Außertarifliche Angestellte (AT) haben meist längere Kündigungsfristen, individuell ausgehandelte Arbeitsverträge und oft komplexere Vergütungsstrukturen mit variablen Bestandteilen. Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind vom Betriebsrat nicht vertreten und haben teilweise eingeschränkten Kündigungsschutz – dafür aber oft bessere Vertragskonditionen. Sie fallen nicht unter die Arbeitszeitgesetze bei der Höchstarbeitszeit.
Geschäftsführer haben eine besondere Stellung zwischen Arbeitnehmer und Organ der Gesellschaft, je nach konkreter Ausgestaltung. Ihre Verträge enthalten oft Sonderregelungen zu Haftung, D&O-Versicherung und Wettbewerbsverboten. Change of Control-Klauseln bei Unternehmensverkäufen sind ebenfalls typisch für Führungskräfte. Ich kenne alle Besonderheiten dieser Positionen und berate Sie zu Ihren spezifischen Rechten.
Führungskräfte können oft deutlich höhere Abfindungen durchsetzen als normale Arbeitnehmer. Die übliche Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr greift hier nicht – stattdessen sind oft 1,0 bis 2,0 Monatsgehälter oder sogar mehr pro Beschäftigungsjahr möglich. Für eine Einschätzung, benutzen Sie meinen Abfindungsrechner.
Die konkrete Höhe hängt von vielen Faktoren ab: Ihrem Gehaltsniveau, Ihrer Position, Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter, den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage und der Verhandlungssituation. Bei einem Jahresgehalt von 120.000 Euro und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Abfindungen zwischen 100.000 und 200.000 Euro durchaus realistisch. Besonders bei Change of Control-Klauseln oder wenn der Arbeitgeber schnell eine Trennung will, sind auch höhere Beträge möglich.
Mit meiner Kenntnis der üblichen Abfindungsstandards für Führungskräfte in der Region München kann ich einschätzen, was in Ihrem Fall realistisch ist, und verhandle dann die bestmögliche Abfindung für Sie.
Nein, auch Wettbewerbsverbote für Führungskräfte müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart ist, zeitlich auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, räumlich und sachlich angemessen begrenzt ist und eine Karenzentschädigung in Höhe von mindestens 50% des zuletzt bezogenen Gehalts vorsieht. Die Entschädigung muss für die gesamte Dauer des Verbots gezahlt werden.
Zu weit gefasste Wettbewerbsverbote sind unwirksam – etwa wenn sie jede Tätigkeit in der Branche verbieten, obwohl Sie nur in einem kleinen Teilbereich tätig waren. Auch die Karenzentschädigung muss angemessen sein – bei zu niedrigen Beträgen kann das Verbot unwirksam sein. Der Arbeitgeber kann auf das Wettbewerbsverbot verzichten, muss dann aber noch für ein Jahr die halbe Entschädigung zahlen. Ich prüfe Ihr Wettbewerbsverbot und berate Sie zu Ihren Möglichkeiten – oft lassen sich Verbesserungen erreichen.
Change of Control-Klauseln sind Vertragsregelungen, die Führungskräften bei Eigentümerwechseln des Unternehmens besondere Rechte gewähren. Sie sollen Führungskräfte dafür entschädigen, dass sich durch den Eigentümerwechsel ihre Position verschlechtern könnte oder sie das Vertrauen zum neuen Eigentümer verlieren.
Typische Regelungen sind: Sonderkündigungsrechte für die Führungskraft bei Eigentümerwechsel, Anspruch auf eine Sonderabfindung (oft 1-2 Jahresgehälter) bei Eigentümerwechsel, Schutz vor Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen, vorzeitige Ausübung von Aktienoptionen.
Diese Klauseln werden in der Praxis oft übersehen – sowohl beim Abschluss des Vertrags als auch beim tatsächlichen Eigentümerwechsel. Dabei können sie erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Ich prüfe Ihren Vertrag auf solche Klauseln und helfe Ihnen, diese rechtzeitig und richtig geltend zu machen, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet oder bevorsteht.
Das hängt vom konkreten Arbeitsvertrag und Ihrer tatsächlichen Position ab. Nicht jeder AT-Mitarbeiter ist automatisch von der Überstundenvergütung ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob im Arbeitsvertrag eine wirksame Überstundenklausel vereinbart wurde. Pauschale Klauseln wie „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ sind oft unwirksam. Wirksam sind nur konkrete Regelungen, die einen bestimmten Umfang an Überstunden festlegen. Auch die Höhe Ihres Gehalts spielt eine Rolle – bei sehr hohen Gehältern kann erwartet werden, dass damit auch Mehrarbeit abgegolten ist. Bei niedrigeren AT-Gehältern ist das nicht der Fall. Wenn keine wirksame Überstundenregelung existiert, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag und Ihre konkreten Ansprüche – oft lassen sich hier erhebliche Beträge durchsetzen, die über Jahre aufgelaufen sind.
Variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Provisionen oder Aktienoptionen sind bei Führungskräften häufig ein erheblicher Teil des Gesamtgehalts. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses versuchen Arbeitgeber oft, diese Zahlungen zu kürzen oder ganz zu streichen. Sie berufen sich dabei auf Klauseln im Vertrag oder in Bonusvereinbarungen, die eine Zahlung nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis vorsehen.
Solche Stichtagsklauseln sind aber oft unwirksam oder müssen zumindest anteilig gezahlt werden. Entscheidend ist: Wenn Sie den Bonus durch Ihre Arbeit bereits erdient haben, darf er Ihnen nicht einfach entzogen werden, nur weil das Arbeitsverhältnis später endet.
Bei Aktienoptionen kommt es darauf an, ob sie bereits „vested“ (unverfallbar) sind. Ich prüfe Ihre Vergütungsvereinbarungen genau und setze Ihre Ansprüche durch – oft können erhebliche Beträge durchgesetzt werden, die der Arbeitgeber zunächst verweigert hat.
Geschäftsführer haben eine rechtlich komplexe Stellung, die sowohl arbeitsrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte umfasst. Es muss unterschieden werden zwischen der Abberufung als Geschäftsführer (gesellschaftsrechtlich) und der Kündigung des Anstellungsvertrags (arbeitsrechtlich). Beides kann unabhängig voneinander erfolgen.
Die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und richtet sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes. Sie kann meist jederzeit aus wichtigem Grund erfolgen.
Die Kündigung des Anstellungsvertrags unterliegt dagegen arbeitsrechtlichen Regelungen, wobei Geschäftsführer oft längere Kündigungsfristen haben oder das Kündigungsschutzgesetz gar nicht anwendbar ist.
Bei der Trennung sind viele Aspekte zu regeln: Abfindung, variable Vergütung, D&O-Versicherung, Haftungsfreistellung, Wettbewerbsverbote, Gesellschaftsanteile. Ich begleite Geschäftsführer bei Trennungsprozessen und sorge dafür, dass alle Aspekte angemessen geregelt werden.
Arbeitszeugnisse für Führungskräfte müssen besonders sorgfältig formuliert sein, da sie für die weitere Karriere entscheidend sind. Sie sollten ausführlicher sein als normale Zeugnisse und auch Führungsqualitäten, strategische Fähigkeiten und besondere Erfolge würdigen. Die Beschreibung der Aufgaben muss die tatsächliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis widerspiegeln.
Bei leitenden Funktionen sollten die Größe des Verantwortungsbereichs (Mitarbeiterzahl, Budget) und besondere Projekte oder Erfolge erwähnt werden. Die Beurteilung von Führungsqualitäten ist ein eigener Bewertungsbereich – wie haben Sie Mitarbeiter geführt, motiviert und entwickelt? Auch das Verhältnis zu Vorgesetzten und Geschäftsleitung sollte angemessen dargestellt werden.
Ein schlechtes oder mittelmäßiges Zeugnis kann Ihrer Karriere erheblich schaden. Deshalb ist es wichtig, bereits im Rahmen von Abfindungsverhandlungen ein sehr gutes Zeugnis zu vereinbaren oder notfalls ein verbessertes Zeugnis einzuklagen. Ich kenne die besonderen Anforderungen an Führungskräfte-Zeugnisse und helfe Ihnen zu einem Zeugnis, das Ihrer Position und Leistung gerecht wird.
Das hängt von Ihrer konkreten Position und Ihrem Vertrag ab. Nicht alle Führungskräfte sind von den Arbeitszeitgesetzen ausgenommen. Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz – das sind Arbeitnehmer mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen und Personalverantwortung – sind von den Regelungen zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten ausgenommen. Sie können ihre Arbeitszeit weitgehend frei einteilen. Allerdings müssen auch sie die Mindestruhezeiten zwischen Arbeitstagen einhalten.
AT-Mitarbeiter ohne leitende Funktion unterliegen dagegen grundsätzlich den gleichen Arbeitszeitregeln wie normale Arbeitnehmer – etwa der Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten oder Vertrauensarbeitszeit, was mehr Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung gibt.
Wichtig: Auch wenn Sie Ihre Arbeitszeit frei einteilen können, heißt das nicht, dass Mehrarbeit nicht vergütet werden muss – das hängt von den Vereinbarungen ab. Ich prüfe Ihre konkrete Situation und Ihre Rechte bezüglich Arbeitszeit und Überstundenvergütung.
Die Beratung für Führungskräfte ist aufgrund der komplexeren Sachverhalte und höheren Streitwerte zwar tendenziell aufwendiger, aber durch meine schmale Kostenstruktur als Ein-Mann-Kanzlei kann ich auch für Führungskräfte-Mandate attraktive Stundensätze anbieten – deutlich günstiger als große Kanzleien mit vielen Partnern.
Die erste Einschätzung Ihres Falls per Telefon ist grundsätzlich kostenlos. In diesem Gespräch kann ich Ihnen bereits sagen, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen müssen.
Bei Kündigungsschutzverfahren richten sich die Kosten nach dem Streitwert, der bei Führungskräften aufgrund der höheren Gehälter entsprechend höher ist. Wichtig ist aber: Die mögliche Abfindung und andere finanzielle Vorteile übersteigen die Anwaltskosten meist um ein Vielfaches.
Eine professionelle Beratung und Vertretung kann den Unterschied zwischen einer niedrigen und einer hohen Abfindung ausmachen – das kann schnell fünf- oder sechsstellige Beträge bedeuten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich gerne direkt damit ab.
Hallo,
bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.
Viele Grüße
Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrechtonline24
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de