Aufhebungsvertrag und Gehalt: Worauf Sie unbedingt achten müssen!

In fast jedem Aufhebungsvertrag findet sich – meist unscheinbar und typischerweise an dritter Stelle – ein Punkt, der für Arbeitnehmer jedoch entscheidend ist: die Regelung zur Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt. Genau dieser Punkt birgt enormes Streitpotenzial, wenn er unsauber formuliert ist.

1. Ordnungsgemäße Abrechnung – aber nicht vollstreckbar

Der klassische Satz lautet:

„Das Arbeitsverhältnis wird bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet.“

Klingt harmlos – ist aber juristisch nahezu wertlos. Diese Formulierung ist nicht vollstreckbar. Wird später falsch abgerechnet, können Sie hieraus keinen Titel ableiten.

2. Konkrete Bezifferung des Gehalts

Damit es nicht zu Streitigkeiten über Höhe oder Zusammensetzung des Entgelts kommt, sollte das Gehalt exakt beziffert werden:

– Monatliche Vergütung

– Variable Bestandteile

– Zuschläge

3. Einbeziehung weiterer Entgeltbestandteile

Typische Zusatzleistungen, die einzeln aufgeführt werden sollten:

– Schichtzulagen

– Funktionszulagen

– Fahrtkostenzuschüsse

– Überstundenpauschalen

4. Vereinbarung geringerer Gehaltshöhe – sinnvoll, aber riskant

Eine reduzierte Vergütung kann sinnvoll sein, etwa bei verlängerten Kündigungsfristen.

Aber Achtung: Dies kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Elterngeld haben.

5. Fälligkeit klar regeln

Wichtig ist eine eindeutige Fälligkeitsregelung, z.B.:

„Die Vergütung für den Monat X wird zum … ausgezahlt.“

6. Keine weiteren Ansprüche – Vorsicht mit Generalquittungen

Oft findet sich der Satz: „Mit der Abrechnung sind alle Ansprüche abgegolten.“

Hier droht der Verlust wichtiger Leistungen wie:

– 13. Monatsgehalt

– Weihnachtsgeld

– Urlaubsgeld

– Bonus

Fazit:

Der Vergütungspunkt im Aufhebungsvertrag ist klein, aber äußerst relevant. Präzise Regelungen verhindern spätere Konflikte.

FAQ zum Thema Aufhebungsvertrag und weitere Vergütungsansprüche

Weil sie oft unterschätzt wird, obwohl sie maßgeblich bestimmt, wie viel Geld bis zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich gezahlt wird. Unklare Formulierungen führen häufig zu Streit über Höhe, Fälligkeit oder zusätzliche Entgeltbestandteile.

Nein. Diese Formulierung ist nicht vollstreckbar und damit im Konfliktfall wertlos. Der Arbeitgeber könnte falsch oder verspätet abrechnen – Sie müssten dann gesondert klagen.

Ja. Eine konkrete Bezifferung macht die Regelung transparent und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten erheblich.

Typische „Streitkandidaten“ sind:

  • Schichtzulagen
  • Funktionszulagen
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Überstundenpauschalen
  • Erschwernis- oder Bereitschaftszulagen

Diese sollten ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen werden.

Ja, das wird oft gemacht – etwa bei längeren Kündigungsfristen oder Freistellungen. Aber Vorsicht: Dies kann Arbeitslosengeld und Elterngeld spürbar reduzieren.

Unbedingt. Klarheit über den Auszahlungstermin verhindert Verzögerungen und Nachverhandlungen.

Das ist eine verkappte Ausschlussklausel. Ohne Prüfung kann man dadurch wichtige Ansprüche verlieren, etwa:

  • Weihnachtsgeld
  • Monatsgehalt
  • Bonus
  • Urlaubsgeld

Gerade hier passieren die häufigsten Fehler.

Wenn eine Ausschlussklausel wirksam vereinbart wurde, kann der Anspruch erlöschen. Daher unbedingt vor Unterzeichnung prüfen lassen.

Die Vergütungsregelung selbst nicht – aber eine verdeckte Reduzierung des Gehalts kann zu Problemen bei der Berechnung des ALG führen.

Ja. Besonders Arbeitgeber nutzen häufig Standardformulare, die nicht zu den individuellen Entgeltbestandteilen passen. Eine anwaltliche Prüfung verhindert teure Fehler.

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Themen: Aufhebungsvertrag, Gehalt
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Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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