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Neu ab 1.1.2022: das ärztliche Attest wird digital!

Die Bundesregierung möchte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen und hat hierzu Mitte September 2019 ein drittes Gesetz zur Bürokratieentlastung auf den Weg gebracht.


Wer sich als Arbeitnehmer bisher beim Arzt krankschreiben lässt, bekommt eine Krankmeldung, die aus mehreren Bescheinigungen besteht. Eine muss an den Arbeitgeber, eine an die Krankenkasse geschickt werden und die dritte Bescheinigung ist für die persönlichen Unterlagen bestimmt.


Zukünftig soll der behandelnde Arzt den digitalen Krankenschein auf elektronischem Wege an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber des Patienten übermitteln.


Dies dürfte eine Erleichterung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen darstellen. Denn es ist davon auszugehen, dass damit den Arbeitgebern in der Regel schneller als bisher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen. Und Arbeitnehmer entziehen sich dem Risiko arbeitsrechtlicher Sanktionen wegen selbst verschuldeter verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


Bei Fragen hierzu, kontaktieren Sie uns online!


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