Regelungen zur Betrieblichen Altersversorgung im Aufhebungsvertrag!

Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung im Aufhebungsvertrag!

Bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags ist die Regelung zur betrieblichen Altersversorgung ein zentraler Punkt, sobald Anwartschaften entstanden sind oder eine Versorgung besteht.

Es empfiehlt sich, im Vertrag ausdrücklich festzuhalten, wie mit diesen Anwartschaften nach dem Ausscheiden verfahren wird – etwa ob sie ruhend gestellt, auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, privat weitergeführt oder ausgezahlt werden sollen.

Auch der Kauf von Rentenpunkten durch Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist möglich, sofern eine Abfindung gezahlt wird und die Voraussetzungen nach § 187b SGB VI erfüllt sind.

Vor der Vertragsgestaltung sollte eine umfassende Information und Beratung erfolgen: Der Arbeitnehmer sollte sich mit dem Versicherer, dem Arbeitgeber und ggf. einem Steuerberater abstimmen, um die für ihn sinnvollste Option zu wählen.

Der Arbeitgeber ist nach § 4a BetrAVG verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die Anwartschaften, deren Höhe und Entwicklung sowie die Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen.

Im Aufhebungsvertrag sollte konkret geregelt werden, welche Maßnahmen der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung zu ergreifen hat, etwa

  • die fristgerechte Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Versicherer oder
  • die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber.

Die Regelungen müssen so ausgestaltet sein, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben und die gesetzlichen Vorgaben zur Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

Weitere Details und praktische Hinweise finden Sie im Video „Aufhebungsvertrag und Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung“, das die verschiedenen Möglichkeiten und die erforderlichen Schritte anschaulich erläutert.

FAQ zum Thema Betriebliche Altersversorgung und Aufhebungsvertrag

1. Muss im Aufhebungsvertrag eine Regelung zur betrieblichen Altersversorgung aufgenommen werden?

Ja, wenn Anwartschaften oder Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen, sollte im Aufhebungsvertrag ausdrücklich geregelt werden, wie mit diesen nach dem Ausscheiden verfahren wird.

2. Welche Möglichkeiten gibt es für die weitere Verwendung der betrieblichen Altersversorgung nach dem Ausscheiden?

Typische Optionen sind:
• Ruhendstellung der Anwartschaft
• Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber
• Private Weiterführung (z. B. als Direktversicherung)
• Auszahlung (sofern zulässig)
• Kauf von Rentenpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung (bei Abfindung und Erfüllung der Voraussetzungen)

3. Wer sollte vor Abschluss des Aufhebungsvertrags konsultiert werden?

Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit dem Versicherer, dem Arbeitgeber und ggf. einem Steuerberater zu halten, um die individuell sinnvollste Lösung zu finden.

4. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung?

Der Arbeitgeber ist nach § 4a BetrAVG verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die Anwartschaften, deren Höhe und Entwicklung sowie die Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Im Aufhebungsvertrag sollte geregelt werden, welche Erklärungen der Arbeitgeber gegenüber dem Versicherer abzugeben hat und in welchem Zeitraum dies zu erfolgen hat.

5. Was passiert mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Ausscheiden?

Unverfallbare Anwartschaften bleiben grundsätzlich erhalten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls endet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1b BetrAVG).

6. Kann im Aufhebungsvertrag auf Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung verzichtet werden?

Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und eindeutig im Vertrag erklärt wird; allgemeine Ausgleichsklauseln reichen hierfür nicht aus.

7. Was ist bei der Ausgestaltung der Regelungen im Aufhebungsvertrag zu beachten?

Die Regelungen sollten so konkret sein, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben und die gesetzlichen Vorgaben zur Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

8. Wo finde ich weitere Informationen und praktische Hinweise?

Das Video „Aufhebungsvertrag und Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung“ erläutert die verschiedenen Möglichkeiten und die erforderlichen Schritte anschaulich.

Für individuelle Fragen empfiehlt sich die Konsultation der genannten Ansprechpartner und die Prüfung der jeweiligen Versorgungsordnung.

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Themen: Abfindung, Arbeitsagentur, Arbeitslosengeld, Aufhebungsvertrag, Betriebliche Altersversorgung, Kündigung
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