Anwalt für Kündigungs­schutzklage

Ihre Rechte durchsetzen

Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Mit mehr als 350 positiven Bewertungen gehört RA Dominic Hauenstein zu den am häufigsten bewerteten Fachanwälten für Arbeitsrecht in München!

Erfolgreiche Kündigungsschutzverfahren

Kündigung erhalten und überlegen, ob Sie klagen sollen? Die 3-Wochen-Frist läuft!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Erfahrung führe ich Sie sicher durch Ihr Kündigungsschutzverfahren und erkämpfe die bestmögliche Lösung für Sie.

Ihre Arbeitsrecht Kanzlei in München

Meine Dienstleistungen bei Kündigungsschutzklagen

Vor jeder Kündigungsschutzklage steht eine gründliche Prüfung Ihrer Kündigung. Ich analysiere alle rechtlichen Aspekte: Liegt ein wirksamer Kündigungsgrund vor? Wurden alle Formalien eingehalten? Ist die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?

Diese Prüfung mache ich meist schon in der kostenlosen Erstberatung. Nur wenn ich gute Erfolgsaussichten sehe, empfehle ich eine Klage. Dabei bin ich ehrlich: Wenn eine Kündigung rechtmäßig ist, sage ich das klar. Oft gibt es aber trotzdem Verhandlungsspielraum für eine Abfindung. Die gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg der Klage.

Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist sehr kurz und absolut zu beachten. Ich sorge dafür, dass die Klage rechtzeitig beim zuständigen Arbeitsgericht eingeht. Dabei reicht es zunächst, die wesentlichen Punkte darzulegen – die Klage kann später noch ergänzt werden. Wichtig ist nur, dass sie fristgerecht eingeht.

Nach meiner Erfahrung ist es besser, eine weniger ausführliche Klage fristgerecht einzureichen, als zu lange zu warten und die Frist zu versäumen. Denn nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Ein wichtiger Teil der Klagevorbereitung ist die Sammlung und Sicherung aller relevanten Beweise. Ich helfe Ihnen dabei: Welche Unterlagen benötigen wir? Welche Zeugen kommen in Betracht? Wie dokumentieren wir die relevanten Sachverhalte?

Oft sind wichtige Beweise nur schwer zu beschaffen oder gehen verloren. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig.

Gleichzeitig beantrage ich beim Arbeitgeber die Herausgabe wichtiger Unterlagen – etwa zur Sozialauswahl oder zu den behaupteten betrieblichen Gründen. Eine gute Beweislage ist oft entscheidend für den Erfolg der Klage.

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Dabei profitieren Sie von meiner Erfahrung als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München – ich kenne die Abläufe und die Denkweise der Richter aus nächster Nähe.

In der Verhandlung stelle ich Ihre Position überzeugend dar und weise auf die Schwächen der Arbeitgeberposition hin.

Wichtig ist dabei die richtige Balance zwischen rechtlichen Argumenten und praktischen Überlegungen. Meist geht es nicht darum, um jeden Preis zu gewinnen, sondern eine für Sie optimale Lösung zu erreichen.

Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich – oft schon im ersten Gerichtstermin. Das ist meist auch in Ihrem Interesse, da Sie so schnell Klarheit haben und eine Abfindung erhalten.

Ich führe diese Vergleichsverhandlungen für Sie und erreiche oft deutlich höhere Abfindungen als ursprünglich angeboten. Dabei nutze ich die Druckmittel, die eine Kündigungsschutzklage dem Arbeitgeber macht: das Risiko einer Niederlage, die Kosten eines langwierigen Verfahrens und die Ungewissheit des Ausgangs.

Mit der richtigen Verhandlungstaktik lassen sich oft überraschend gute Ergebnisse erzielen.

Wenn das Arbeitsgericht zu Ihren Ungunsten entscheidet und die Entscheidung rechtlich angreifbar ist, kann ein Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht sinnvoll sein. Allerdings sind die Hürden hier höher: Es gibt Streitwertgrenzen und das Kostenrisiko steigt.

Ich prüfe sorgfältig, ob eine Berufung Erfolgsaussichten hat und wirtschaftlich sinnvoll ist. Oft ist es besser, bereits in der ersten Instanz einen Vergleich zu schließen, als das Risiko eines Berufungsverfahrens einzugehen. Aber in klaren Fällen kann eine Berufung durchaus erfolgreich sein.

In besonderen Eilfällen kann eine einstweilige Verfügung sinnvoll sein, um schnell eine vorläufige Entscheidung zu erhalten. Das kommt vor allem bei offensichtlich unwirksamen Kündigungen oder bei drohendem unumkehrbarem Schaden in Betracht.

Eine einstweilige Verfügung ist aber ein scharfes Schwert und muss gut begründet sein. Ich prüfe in jedem Fall, ob dieses Instrument angebracht ist. Manchmal kann bereits die Androhung einer einstweiligen Verfügung den Arbeitgeber zu Verhandlungen bewegen.

Wenn Sie vor Gericht gewonnen haben, aber der Arbeitgeber das Urteil nicht befolgt, muss das Urteil vollstreckt werden. Ich kümmere mich um die Vollstreckung und setze Ihre Ansprüche durch. Das kann die Zahlung von Lohn, einer Abfindung oder die Weiterbeschäftigung betreffen.

Die Vollstreckung ist meist nur ein formaler Akt, aber manchmal sind hartnäckige Arbeitgeber nur so zur Erfüllung zu bewegen. Mit der richtigen Vollstreckungsstrategie können auch schwierige Fälle erfolgreich abgeschlossen werden.

Arbeitsrecht aus einer Hand

Mein Beratungsprozess

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Erstkontakt

Ich erkläre Ihnen in einem kurzen kostenlosen Ersttelefonat (max. 5 Minuten), ob eine Interessenverfolgung (wirtschaftlich) Sinn für Sie macht.

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Klagevorbereitung

Gründliche Vorbereitung der Klage mit Beweissammlung und Entwicklung der optimalen Prozessstrategie für Ihren Fall.

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Prozessführung

Professionelle Vertretung vor Gericht mit dem Ziel der bestmöglichen Lösung – meist einem Vergleich mit Abfindung und gutem Arbeitszeugnis.

Die Kanzlei

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 10 Jahren Erfahrung führe ich regelmäßig Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten. Meine ehemalige Richtertätigkeit verschafft mir entscheidende Vorteile für Ihren Prozess.

Meine Qualifikationen:
Was das für Sie bedeutet:

Ihre Vorteile

Kündigungsschutzverfahren sind komplex und die Erfolgsaussichten hängen stark von der richtigen Strategie ab. Mit meiner spezialisierten Expertise maximiere ich Ihre Chancen auf Erfolg.

Ihre Vorteile im Verfahren:

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Verhandlungen für einen langjährigen Betriebsratsvorsitzenden

Betriebsrat

Aufhebungsvertrag

In meiner anwaltlichen Praxis durfte ich bereits viele spannende Fälle begleiten – einer davon betraf einen Mandanten, der über Jahrzehnte hinweg als Betriebsratsvorsitzender tätig war. Er hatte zahlreiche Erfolge für die Belegschaft erzielt und war im Unternehmen eine prägende Persönlichkeit. Doch irgendwann war das Verhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerrüttet. Der Arbeitgeber wollte sich von meinem Mandanten trennen – eine schwierige Aufgabe, denn als Betriebsratsvorsitzender genoss er einen besonderen Kündigungsschutz, der sich über mehrere Jahre erstreckte und sogar über die nächste Betriebsratswahl hinausging.

Die Herausforderung
In solchen Situationen ist eine Kündigung praktisch ausgeschlossen. Genau hier setzt anwaltliche Strategie an: Die rechtlich starke Position des Mandanten musste konsequent ausgespielt werden, um eine Lösung zu finden, die ihm maximale Vorteile sichert.

Das Ergebnis
Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen konnten wir ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erreichen:

  • Bezahlte Freistellung bei vollem Gehalt für fünf Jahre
  • Möglichkeit des jederzeitigen vorzeitigen Austritts mit Auszahlung der Restgehälter als Abfindung
  • Zahlung sämtlicher tariflicher Zusatzleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus)
  • Möglichkeit eines Hinzuverdienstes während der Freistellung
  • Hervorragende Zwischen- und Endzeugnisse
  • All das wurde in einem umfassenden Aufhebungsvertrag vereinbart, unterzeichnet im Beisein aller Beteiligten.

Fazit
Dieser Fall zeigt: Mit einer klaren Strategie, tiefem arbeitsrechtlichen Fachwissen und konsequentem Verhandeln lassen sich auch in scheinbar festgefahrenen Situationen Lösungen erzielen, die weit über den üblichen Rahmen hinausgehen.

Führungskraft

Abfindung

Arbeitszeugnis

Eine meiner Mandantinnen war seit vielen Jahren als Führungskraft im Unternehmen tätig. Mit dem Wechsel zu einem neuen Vorgesetzten kam es jedoch zu zunehmenden Spannungen. Schließlich kündigte der Arbeitgeber überraschend – unter Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit drastischen Begleitmaßnahmen:

  • Der Dienstwagen wurde mit sofortiger Wirkung entzogen.
  • Das Arbeiten aus dem Homeoffice wurde ohne Vorwarnung untersagt.
  • Die Mandantin sollte bis zum Ablauf der mehrmonatigen Kündigungsfrist täglich im Büro erscheinen – obwohl ihr nicht einmal mehr ein Dienstwagen zur Verfügung stand.

Die Herausforderung
Neben der Kündigung selbst standen also auch die sofortigen Einschränkungen beim Homeoffice und beim Dienstwagen im Raum. Für die Mandantin war dies nicht nur eine erhebliche Belastung, sondern auch rechtlich äußerst fragwürdig.

Die Strategie
Gemeinsam mit der Mandantin haben wir den Sachverhalt umfassend aufgearbeitet, die Rechtslage geprüft und die taktischen Möglichkeiten erörtert. Anschließend sind wir entschlossen vorgegangen:

  • Kündigungsschutzklage gegen die ausgesprochene Kündigung
  • Einstweilige Verfügungsverfahren wegen des Entzugs des Homeoffice und des Dienstwagens, um kurzfristig gerichtlichen Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen
  • Außergerichtliches Vorgehen mit einem anwaltlichen Schreiben an den Arbeitgeber zur Verdeutlichung der Rechtslage und Risiken

Das Ergebnis
Durch diese Kombination aus konsequentem gerichtlichen Vorgehen und taktischer Verhandlung konnten wir schnell eine hervorragende Lösung erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung in Höhe von 250.000 €
  • Rückgabe und Nutzung des Dienstwagens für mehrere Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist – auf Kosten des Arbeitgebers
  • Sofortige bezahlte Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • Ausstellung der besten Zwischen- und Endzeugnisse
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall zeigt: Auch wenn Arbeitgeber überraschend und mit harten Maßnahmen reagieren, lohnt sich ein entschiedenes Vorgehen. Mit der richtigen Strategie lassen sich nicht nur Kündigungen abwehren oder in gute Vergleiche verwandeln, sondern auch Begleitthemen wie Homeoffice, Dienstwagen und Zeugnisse optimal regeln.

Kündigungsschutz

Eine Mandantin kam mit einer besonderen Situation zu mir: Sie war erst seit Kurzem im Personalbereich beschäftigt, als es zu einem massiven Zerwürfnis mit der neuen Führungskraft kam. Die Reaktion des Arbeitgebers war ungewöhnlich drastisch – die Mandantin wurde mit sofortiger Wirkung unwiderruflich freigestellt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Die Herausforderung
Eine Freistellung ohne Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis besteht fort – und zwar auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall wäre die Mandantin faktisch bis zum Renteneintritt freigestellt gewesen, also über 30 Jahre hinweg. Für den Arbeitgeber eine äußerst kostspielige Situation, für die Mandantin eine starke Rechtsposition.

Die Strategie
Meine Mandantin legte mir das Freistellungsschreiben vor, und sofort war klar: Hier gilt es, die Situation juristisch aufzuarbeiten und taktisch zu nutzen.

  • Analyse und Besprechung des Sachverhalts mit der Mandantin
  • Sofortiges Zugehen auf die Gegenseite, um die Tragweite der Freistellung aufzuzeigen
  • Reaktion des Arbeitgebers: Anfechtung der Freistellungserklärung
  • Daraufhin: Klageerhebung meinerseits, um die Ansprüche gerichtsfest durchzusetzen


Das Ergebnis
Am Ende konnten wir einen außerordentlich vorteilhaften Vergleich für die Mandantin erzielen:

  • Zahlung einer Abfindung von 15 Monatsgehältern, obwohl das Arbeitsverhältnis erst etwa ein Jahr bestand
  • Ausstellung eines hervorragenden Arbeitszeugnisses
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wurde

Fazit
Dieser Fall macht deutlich: Auch in ungewöhnlichen und zunächst undurchsichtigen Situationen kann eine konsequente juristische Strategie zu einem für Arbeitnehmer höchst erfolgreichen Ergebnis führen.

Ihr Ansprechpartner

Arbeitsrecht aus einer Hand. In meiner Kanzlei arbeite ich bewusst alleine – das garantiert Ihnen, dass Sie immer denselben kompetenten Ansprechpartner haben.

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Arbeitsrecht aus einer Hand

Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Häufig gestellte Fragen

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber eine professionelle Prüfung lohnt sich fast immer. Voraussetzung für eine Klage: Sie arbeiten länger als 6 Monate im Betrieb und dieser hat mehr als 10 Mitarbeiter. Aber auch, wenn Sie kürzer als 6 Monate bei dem Arbeitgeber arbeiten oder dieser weniger als 10 Arbeitnehmer hat, kann eine Klage aussichtsreich sein.

Selbst wenn die Kündigung formal korrekt erscheint, finde ich oft Schwachstellen – fehlerhafte Betriebsratsanhörung, falsche Sozialauswahl, fehlende Abmahnung. Auch bei rechtmäßigen Kündigungen lässt sich häufig eine Abfindung verhandeln, da Arbeitgeber das Prozessrisiko und die Weiterbeschäftigung scheuen.

Die Erfolgsquote hängt vom Einzelfall ab: Bei verhaltensbedingten Kündigungen ohne vorherige Abmahnung stehen die Chancen sehr gut, bei dokumentierten schweren Verfehlungen schlechter.

In meiner kostenlosen Ersteinschätzung bewerte ich Ihre Chancen ehrlich und transparent. Manchmal rate ich auch von einer Klage ab, wenn die Erfolgsaussichten minimal sind – aber das ist selten der Fall.

Die Kosten sind geringer als viele befürchten. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt die Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – egal wer gewinnt oder verliert. Der Streitwert beträgt üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Gehalt von 3.500 € monatlich liegt der Streitwert bei 10.500 €, woraus sich Anwaltsgebühren von etwa 1.700-2.200 € ergeben.

Die Gerichtskosten sind minimal – der Klageantrag kostet nur 200-300 €, und diese trägt bei Niederlage der Verlierer. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie meist nur die Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung können Sie bei niedrigem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an (sehr häufig in der Praxis bei Kündigungen).

Wichtig: Die mögliche Abfindung übersteigt die Kosten meist deutlich – bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und obigem Gehalt wären 8.750 € Abfindung (0,5 Gehälter pro Jahr) realistisch. Gerne erstelle ich Ihnen eine konkrete Kostenkalkulation.

Die Dauer ist überschaubarer als oft befürchtet. Nach Klageeinreichung erhalten Sie binnen 4-8 Wochen den ersten Gerichtstermin (Gütetermin). Dort versucht der Richter eine einvernehmliche Lösung zu finden – und das gelingt in etwa 80% der Fälle. Sie hätten dann bereits nach 1-2 Monaten Rechtssicherheit. Kommt keine Einigung zustande, folgt nach weiteren 4-8 Wochen der Kammertermin mit Beweisaufnahme.

Bis zu einem erstinstanzlichen Urteil vergehen selten mehr als 10 Monate. Während der gesamten Verfahrensdauer haben Sie Anspruch auf Ihr Gehalt, wenn Sie arbeitsfähig und -bereit sind (Annahmeverzugslohn).

Eine Berufung kann das Verfahren um weitere 6-12 Monate verlängern, kommt aber selten vor. Meine Erfahrung: Mit guter Vorbereitung und realistischen Forderungen erreichen wir meist eine schnelle Einigung im Gütetermin.

Bei einem Sieg stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war – das Arbeitsverhältnis besteht fort. Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den alten Bedingungen und auf den vollen Lohn für die gesamte Zeit seit der Kündigung (Annahmeverzugslohn). Dieser kann bei längeren Verfahren schnell fünfstellige Beträge erreichen.

In der Praxis wollen aber die wenigsten Arbeitnehmer tatsächlich zurück – das Vertrauensverhältnis ist meist zerrüttet. Daher wird fast immer ein Auflösungsvergleich geschlossen: Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung.

Die Verhandlungsposition ist nach einem Sieg natürlich exzellent – Abfindungen von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder mehr sind dann realistisch. Zusätzlich können Sie ein sehr gutes Zeugnis und eine bezahlte Freistellung durchsetzen. Der Arbeitgeber wird alles tun, um Sie nicht wieder beschäftigen zu müssen.

Ja, das Risiko einer Niederlage besteht bei jedem Gerichtsverfahren. Deshalb prüfe ich vorab gründlich Ihre Erfolgsaussichten und berate Sie ehrlich.

Häufige Gründe für eine Niederlage: Die Kündigung war formal korrekt, der Kündigungsgrund ausreichend dokumentiert oder die Sozialauswahl fehlerfrei. Bei einer Niederlage endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Sie tragen dann Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten (200-500 €) – in der ersten Instanz aber nicht die gegnerischen Anwaltskosten. Das unterscheidet Arbeitsgerichtsverfahren von anderen Prozessen und macht das Risiko kalkulierbar.

Selbst bei einer Niederlage haben Sie oft etwas gewonnen: weiteres Gehalt während des Verfahrens, Zeit für Jobsuche, eventuell Zeugsnisverbesserungen. Meine Erfahrung zeigt: Mit realistischer Einschätzung und flexibler Verhandlungsführung lassen sich komplette Niederlagen meist vermeiden.

Ein gerichtlicher Vergleich ist die häufigste und oft beste Art, ein Kündigungsschutzverfahren zu beenden. Dabei einigen sich beide Parteien vor dem Richter auf eine Lösung, die dann gerichtlich protokolliert wird.

Typischer Inhalt: Das Arbeitsverhältnis endet zu einem bestimmten Datum (meist dem Kündigungstermin), der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung, das Arbeitszeugnis wird mit einer bestimmten Note vereinbart, oft auch eine Freistellung. Der Vorteil: Beide Seiten haben Rechtssicherheit und vermeiden das Risiko eines Urteils. Der Vergleich ist sofort vollstreckbar – kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, können Sie direkt vollstrecken.

Wichtig: Einmal geschlossen, kann ein gerichtlicher Vergleich nur in extremen Ausnahmefällen angefochten werden. Daher prüfe ich jeden Vergleichsvorschlag genau und verhandle das Optimum für Sie heraus. Ein gut verhandelter Vergleich ist oft wertvoller als ein unsicherer Prozesssieg.

Nein, definitiv nicht! Auch bei einem vollständigen Sieg können Sie sich gegen die Rückkehr entscheiden. Das Gesetz sieht in § 9 KSchG sogar ausdrücklich vor, dass das Gericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflösen kann, wenn die Zusammenarbeit unzumutbar ist. Nach einer Kündigung und einem Prozess ist das fast immer der Fall. In der Praxis ist die Rückkehr die absolute Ausnahme – in über 95% der Fälle wird eine Abfindungslösung gefunden. Arbeitgeber haben kein Interesse an unmotivierten oder verärgerten Mitarbeitern.

Die Drohung mit der Weiterbeschäftigung ist aber Ihr stärkstes Verhandlungsargument für eine hohe Abfindung. Je größer die Erfolgsaussichten Ihrer Klage, desto höher die mögliche Abfindung. Ich nutze diese Drucksituation geschickt für Ihre Interessen.

Das ist tatsächlich ein Risiko, das man im Blick behalten muss. Bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit prüfe ich, ob eine Klage sinnvoll ist. Aber: Oft zahlen auch finanziell angeschlagene Unternehmen Abfindungen, um weitere Rechtskosten und Annahmeverzugslohn zu vermeiden. Eine kleinere, sichere Abfindung kann dann besser sein als hohe, unsichere Forderungen.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur Ihre Gehaltsansprüche für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag. Abfindungen aus gerichtlichen Vergleichen haben zudem eine bessere Position in der Insolvenz als andere Forderungen.

Wichtig: Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie mir sofort mitteilen – dann können wir die Strategie anpassen und schnelle Lösungen suchen. Manchmal ist es besser, zügig einen moderaten Vergleich zu schließen, als auf maximalen Forderungen zu beharren.

Ja, das Gesetz sieht hier sogar ein spezielles Verfahren vor: die Änderungsschutzklage nach § 4 KSchG. Sie haben drei Optionen: Das Änderungsangebot ablehnen (Risiko des Arbeitsplatzverlustes), es annehmen (Verschlechterung hinnehmen) oder – das ist meist klug – es unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig klagen. So behalten Sie Ihren Arbeitsplatz und können trotzdem gerichtlich prüfen lassen, ob die Änderung gerechtfertigt war.

Typische Änderungen: Gehaltskürzung, Versetzung, andere Arbeitszeiten. Das Gericht prüft dann, ob die Änderung sozial gerechtfertigt war. Gewinnen Sie, arbeiten Sie zu den alten Bedingungen weiter. Verlieren Sie, gilt die Änderung. Auch hier enden viele Verfahren mit einem Vergleich – oft mit moderateren Änderungen als ursprünglich gefordert. Die 3-Wochen-Frist gilt auch hier!

Wichtig: Die Vorbehaltsannahme muss klar formuliert sein, sonst gilt die Änderung als akzeptiert.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Mit Versicherung zahlen Sie meist nur die Selbstbeteiligung (150-300 €) – alle anderen Kosten übernimmt der Versicherer. Ohne Versicherung tragen Sie die Anwaltskosten selbst (bei 3.500 € Monatsgehalt etwa 1.700-2.200 €). Diese Investition lohnt sich oft: Schon eine moderate Abfindung von 5.000 € oder einige Monate Annahmeverzugslohn übersteigen die Kosten deutlich. Bei niedrigem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen – der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise. Viele Mandanten finanzieren die Anwaltskosten aus der späteren Abfindung.

Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Arbeitsrecht abdeckt und keine Wartezeit hat. Manche Versicherer schließen Kündigungsschutz aus oder haben 3-Monats-Wartezeiten. Ich rechne gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab und prüfe vorab die Deckungszusage.

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RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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