Dienstwagen und Aufhebungsvertrag: Was ist zu beachten?
Wer einen Dienstwagen nutzt und einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte die Rückgabe und weitere Nutzung des Fahrzeugs klar regeln. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Rückgabezeitpunkt:
Der Dienstwagen ist grundsätzlich spätestens zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben. Wird der Arbeitnehmer bereits vor dem Ende freigestellt, kann der Arbeitgeber die Rückgabe auch mit Beginn der Freistellung verlangen – sofern dies arbeitsvertraglich oder im Aufhebungsvertrag geregelt ist. Bei einer solchen Regelung entfällt der Anspruch auf Privatnutzung ab Freistellung, da der Dienstwagen Teil der Vergütung ist.
Achtung: Wird der Wagen während eines laufenden Monats zurückgegeben, bleibt die steuerliche Belastung für den vollen Monat bestehen, da die private Nutzung pauschal für den gesamten Monat zu versteuern ist (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG).
2. Rückgabeort:
In der Regel ist der Dienstwagen an der Betriebsstätte des Arbeitgebers zurückzugeben. Bei Außendienstmitarbeitern oder Homeoffice kann eine abweichende Regelung sinnvoll sein. Unklare Regelungen führen häufig zu Streit – daher sollte der Rückgabeort im Aufhebungsvertrag konkret festgelegt werden.
3. Kosten und Transportgefahr:
Die Kosten der Rückgabe (z. B. Transport) und die Transportgefahr trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Auch dies sollte ausdrücklich geregelt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
4. Nutzungskonditionen bis zur Rückgabe:
Ob und wie lange der Dienstwagen nach Freistellung weiter genutzt werden darf, sollte im Aufhebungsvertrag geregelt werden. Wird die Nutzung vorzeitig beendet, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Wertersatz für den entgehenden geldwerten Vorteil zustehen, es sei denn, eine entschädigungslose Rückgabe ist ausdrücklich und wirksam vereinbart.
5. Abrechnung und Fristen:
Bis wann Tankbelege, Reparaturrechnungen oder sonstige Abrechnungen einzureichen sind, sollte festgelegt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
6. Zubehör und Unterlagen:
Mit dem Fahrzeug sind sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, Tankkarten und weiteres Zubehör (z. B. Navigationsgeräte, Ladekabel) zurückzugeben.
Fazit:
Im Aufhebungsvertrag sollte die Rückgabe des Dienstwagens – Zeitpunkt, Ort, Kosten, Nutzungskonditionen, Zubehör und Fristen – möglichst konkret geregelt werden. Dies vermeidet Streit und steuerliche Nachteile für beide Seiten. In der Praxis empfiehlt sich die Verwendung klarer Formulierungen und Checklisten, um alle Aspekte zu erfassen
FAQ zum Thema Dienstwagen und Aufhebungsvertrag
1. Wann muss der Dienstwagen zurückgegeben werden?
Der Dienstwagen ist grundsätzlich zum Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben. Wird der Arbeitnehmer bereits vor dem Ende freigestellt, kann die Rückgabe auch mit Beginn der Freistellung verlangt werden, sofern dies im Vertrag geregelt ist. Ohne ausdrückliche Regelung bleibt der Anspruch auf Privatnutzung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen.
2. Wo muss der Dienstwagen zurückgegeben werden?
In der Regel erfolgt die Rückgabe an der Betriebsstätte des Arbeitgebers. Bei Außendienst oder Homeoffice kann eine abweichende Regelung sinnvoll sein. Der Rückgabeort sollte im Aufhebungsvertrag konkret festgelegt werden, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.
3. Wer trägt die Kosten und die Transportgefahr bei der Rückgabe?
Die Kosten und die Transportgefahr für die Rückgabe trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Dies betrifft insbesondere den Transport zum Rückgabeort.
4. Kann der Dienstwagen während der Freistellung weiter genutzt werden?
Eine weitere Nutzung während der Freistellung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Aufhebungsvertrag geregelt ist. Wird die Nutzung vorzeitig beendet, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Wertersatz für den entgehenden geldwerten Vorteil zustehen, sofern keine entschädigungslose Rückgabe vereinbart wurde.
5. Wie wird die private Nutzung steuerlich behandelt, wenn der Dienstwagen im laufenden Monat zurückgegeben wird?
Die steuerliche Belastung bleibt für den vollen Monat bestehen, da die private Nutzung pauschal für den gesamten Monat zu versteuern ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
6. Was muss zusätzlich zum Dienstwagen zurückgegeben werden?
Mit dem Fahrzeug sind sämtliche Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeugpapiere, Tankkarten und weiteres Zubehör (z. B. Navigationsgeräte, Ladekabel) zurückzugeben.
7. Bis wann müssen Rechnungen eingereicht werden?
Der Zeitpunkt für die Einreichung von Tankbelegen, Reparaturrechnungen oder sonstigen Abrechnungen sollte im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
8. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen nicht rechtzeitig zurückgibt?
Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen und ggf. eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Dienstwagens erwirken. Außerdem kann sich der Arbeitnehmer nach § 248b StGB wegen unbefugten Gebrauchs strafbar machen.
9. Gibt es Besonderheiten bei der Rückgabe für Außendienstmitarbeiter oder Homeoffice?
Für Außendienstmitarbeiter kann die Rückgabe am Wohnsitz des Arbeitnehmers erfolgen. Bei wechselnden Arbeitsorten (z. B. Homeoffice) sollte der Rückgabeort im Vertrag klar geregelt werden.
10. Kann der Dienstwagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekauft werden?
Ein Kauf des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer ist möglich, sollte aber zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Ein Kaufpreis unter dem Marktwert führt zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, der entsprechend zu versteuern ist.
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Rechtsanwalt Dominic Hauenstein
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