Ist die Weihnachtsfeier Pflicht?

Nein! Es gilt der Grundsatz: Jeder darf, keiner muss! Weder ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Weihnachtsfeier auszurichten; noch kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden an einer solchen teilzunehmen.

Dies gilt auch dann, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Allerdings ist der Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht freigestellt, sondern muss entweder arbeiten, Urlaub oder Freizeitausgleich nehmen. Der Arbeitgeber kann daher keine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Weihnachtsfeier erscheint.

Klar ist auch: findet die Weihnachtsfeier nach Dienstschluss statt und wird es mal wieder etwas später, begründet dies keinen Anspruch auf Überstunden.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten!

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Themen: Betriebsfeier
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Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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