Ein Fahrrad als Dienstwagen!

Der PKW als Dienstwagen ist bei Führungskräften schon längst Normalität. Durch eine gesetzliche Änderung ist nunmehr auch ein Fahrrad als “Dienstwagen” möglich – und dass sogar für alle Arbeitnehmer!

Warum das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine “Win-Win-Situation” sein kann, lesen Sie hier:

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/dienstfahrraeder-sind-steuerlich-dienstwagen-gleichgestellt-aber-nur-wenige-nutzen-sie-15628144.html

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Umsetzung von Dienstfahrrädern im Betrieb haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Teilen

Themen: Dienstwagen
Inhalt

Verwandte Beiträge

Aufhebungsvertrag und Wettbewerbsverbot – Was gilt rechtlich? In meinem aktuellen Video erkläre ich die wichtigsten...
Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung – weder...
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begegnen mir regelmäßig Mandanten, die vor der Herausforderung stehen: Das Arbeitsverhältnis...
Bild von Dominic Hauenstein
Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sind Sie rechtsschutzversichert?