Ein Fahrrad als Dienstwagen!

Der PKW als Dienstwagen ist bei Führungskräften schon längst Normalität. Durch eine gesetzliche Änderung ist nunmehr auch ein Fahrrad als „Dienstwagen“ möglich – und dass sogar für alle Arbeitnehmer!

Warum das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine „Win-Win-Situation“ sein kann, lesen Sie hier:

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/dienstfahrraeder-sind-steuerlich-dienstwagen-gleichgestellt-aber-nur-wenige-nutzen-sie-15628144.html

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Umsetzung von Dienstfahrrädern im Betrieb haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Themen: Dienstwagen
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Dominic Hauenstein

Rechtsanwalt

RA Dominic Hauenstein

Hallo,

bitte schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen (worum geht es?) und ich melde mich bei Ihnen zeitnah zurück.

Viele Grüße

Dominic Hauenstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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